Vor mehr als sechs Jahren hat Tim K. 15 Menschen und sich selbst erschossen. Nach dem Amoklauf von Winnenden zog sich der Streit mit den Eltern des Täters über Schadenersatz hin. Jetzt hat ein Gericht entschieden.
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Die Höhe des Schadenersatzes wurde zunächst nicht festgelegt. Dies soll im Laufe des weiteren Verfahrens geschehen. Die Versicherung machte eine Forderung in Höhe von knapp 717 000 Euro geltend. Seit Jahren schwelt der Streit darüber, wie viel Geld die Eltern des Amokläufers an Hinterbliebene der Opfers und auch an Überlebende zahlen müssen.
Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht in Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte der Vater, ein passionierter Sportschütze, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Er ist deswegen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Die Schadenersatzklage gegen die Mutter hingegen scheiterte. Hier habe nicht der sichere Nachweis erbracht werden können, dass sie vor dem Amoklauf den Aufbewahrungsort der Waffe kannte, urteilte die 15. Zivilkammer weiter.
Bisher waren alle Versuche einer gütlichen Einigung in der Schadenersatzklage gegen die Eltern gescheitert. Zuletzt hatte das Gericht eine Zahlung von 130 000 Euro in Raten an die Versicherung vorgeschlagen. Die Eltern lehnten dies jedoch ab und boten der Unfallkasse 70 000 Euro an. Eine Einigung kam schließlich nicht zustande.
dpa