Zentral wurde auch die Aussage eines Mithäftlings aus Deutschland. Ihm soll der Festgenommene so ziemlich alles erzählt haben. "Seine Angaben weisen eine unglaubliche Fülle von Details auf", sagte der Richter. Für seine Mithilfe habe der Zeuge allerdings auch einen Preis gezahlt, in der JVA habe es Übergriffe auf ihn gegeben.
Teilgeständnis des Angeklagten
Kopfschüttelnd hörte sich der Angeklagte die knapp einstündige Urteilsbegründung an. Wegen der detaillierten Planung und dem arglosen Opfer sahen die Richter das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an, niedrige Beweggründe verneinten sie aber. Mit dem Strafmaß folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft, verhängte aber nicht wie gefordert eine besondere Schwere der Schuld.
Denn dem Angeklagten kam zumindest ein Teilgeständnis zugute, nachdem er sein Gegenüber nicht töten wollte. Während des Prozesses räumte er ein, dass er am Tattag in Haute-Nendaz im schweizerischen Kanton war. Das Messer hatte er nach seiner Darstellung aber nur zum Selbstschutz dabei. Die Verteidigung hatte daher auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und eine milde Strafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.
Todesumstände des Vaters unklar
Völlig unklar blieben im Verlauf des Verfahrens die genauen Umstände für den Tod des Vaters im Jahr 2022, den das Geschwister rächen wollte. Der Richter ging abschließend aber noch allgemein auf Morde ein, die vermeintlich im Namen der Ehre verübt werden. "Solche Taten wird die deutsche Justiz nie dulden", sagte er.