Urteil gefallen Bayern muss Neonazi-Haus zurückgeben

Oberprex 47 - der ehemalige Neonazi-Treff im Kreis Hof steht im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens. Quelle: Unbekannt

OBERPREX. Der Freistaat muss das Neonazi-Haus Oberprex 47 an die Besitzerin zurückgeben. Die Enteignung im Jahr 2014 war rechtswidrig.  

 
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Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof getroffen. Dies bestätigte, Franziska Haberl, Sprecherin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Damit dürfte die Mutter des Neonazis Tony Gentsch theoretisch wieder einziehen. Sie hatte immer gesagt, sie habe das Haus als Alterswohnsitz gekauft und vom Treiben ihres Sohnes keine Ahnung gehabt. In dem Haus war neben dem Internethandel Final Resistance auch ein Treffpunkt für das inzwischen verbotene Neonazi-Netzwerk Freies Netz Süd.

Ganz glaube das Münchner Gericht Gentschs Mutter nicht, dass ihr „die vielfach medial aufbereitete rechtsextremistische Betätigung ihres Sohnes verborgen geblieben sein könne“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Es sei aber zweifelhaft, ob ihr die Kenntnis davon nachgewiesen werden könne, dass die Nutzung durch das mittlerweile verbotene Freie Netz Süd erfolgte. Dies sei auch nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden weitgehend konspirativ tätig gewesen und nach außen nicht als Vereinigung aufgetreten. Salopp ausgedrückt: Auch wenn sie gewusst hätte, dass sich dort eine verbotene Gruppe trifft, müsste das ein Gericht zweifelsfrei nachweisen.

Noch liegt die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor. Eine Revision ist nicht zugelassen. Der Freistaat hat noch die Möglichkeit, dagegen Beschwerde einzulegen. Dann würde die Causa Oberprex vor der höchsten Instanz landen: dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Im Juli 2014 hat der bayerische Innenminister das Freie Netz Süd (FNS) verboten, weil der Zusammenschluss rechter Organisationen der Region ein verfassungsgefährdender Verein sei. Gleichzeitig ging der damalige Treffpunkt von FNS-Leuten, eine ehemalige Gaststätte mit der Adresse Oberprex 47, in den Besitz des Freistaates über. Enteignung. Gleich mit geschlossen wurde der Internethandel Final Resistance unter derselben Adresse. Einschlägige CDs, Aufkleber, Getränke und Kleidungsstücke lagern seitdem kistenweise bei der Regierung. Dagegen klagten die Rechtsextremen Tony Gentsch (34) und Matthias Fischer (41), einst führende Figuren beim FNS – und Gentschs Mutter (61).

Der Streit um das Haus tobt seit 2014. Ihr Sohn Tony Gentsch habe ihr zwar „schon immer sehr nahe“ gestanden, gab die Mutter schon bei der ersten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth 201 4 an. Sie gab an, er habe „nur am Rande“ mit ihr über Politik und sein politisches Treiben gesprochen. Außerdem sei sie von April bis September in Italien zum Arbeiten gewesen, habe also nichts mitbekommen von dem verfassungswidrigen Treiben des verbotenen Vereins. Sie habe ihr Haus auch keinem Verein überlassen, argumentierte ihr Anwalt Andreas Wölfel, sondern nur ihrem Sohn und einigen seiner Gesinnungsgenossen – zum Wohnen. Also dürfe sie gar nicht enteignet werden.

Das sah das Bayerische Innenministerium damals anders: Im Internet sei diese Immobilie als Veranstaltungsort für den FNS aufgetaucht. Außerdem habe außen das Banner „Nationales Zentrum Hochfranken“ geprangt.

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