Das war am Samstag auch in der Hofer Fußgängerzone der Fall. Zwei Anzeigen stellte die Polizei dabei aus. Die erste richtet sich gegen einen Mann, aus Sachsen, der an der öffentlichen Versammlung teilnahm, es aber nicht für nötig erachtete, eine Maske zu tragen. Trotz wiederholter Belehrungen durch Polizeibeamte verhielt sich der Mann uneinsichtig. Die Ordnungswidrigkeit wird für ihn ein Nachspiel haben. Ins Visier nahm die Polizei außerdem einen Versammlungsteilnehmer, der Flyer austeilte. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass auf den Druckwerken das vorgeschriebene Impressum fehlte. Der Mann wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Pressegesetz angezeigt.