Umweltbundesamt leitet Verfahren gegen Südpol-Bezwinger ein

Nach seiner Expedition zum Südpol muss sich der Balinger Extremsportler Martin Szwed beim Umweltbundesamt (UBA) rechtfertigen. Die Behörde hat laut einem Sprecher vom Montag ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen den 33-Jährigen eingeleitet, weil er den Trip nicht angemeldet hatte. Ihm könnte ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro drohen - darüber ist aber noch nicht entschieden.

Der 33-Jährige hatte sich nach eigenen Angaben beim UBA entschuldigt, dass er seine Weihnachten 2014 gestartete Reise trotz Hinweisen des Amts nicht angemeldet hatte. Vielmehr hatte er sogar behauptet, das Vorhaben sei verschoben worden - um der Bürokratie zu entkommen.

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Um die Natur der Antarktis zu schützen, haben sich laut UBA mehr als 50 Staaten im Rahmen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag darauf verständigt, dass jede menschliche Aktivität auf dem Eiskontinent vorab geprüft werden muss. Szwed argumentiert, er habe sich an die Vorgaben gehalten und etwa allen Müll mitgenommen.

Er habe damit gerechnet, dass das Verfahren eingeleitet werde, sagte Szwed am Montag. „Ich hoffe aber auf eine Einigung.“ Für die knapp 15-tägige Reise hat er nach eigenen Angaben 80 000 Euro gezahlt.

dpa