Thema Fahrrad-Helmpflicht: Von Holland lernen

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Um mal eines klarzustellen: Der BGH hat sich nicht gegen eine Helmpflicht für Radfahrer ausgesprochen und schon gar nicht gegen Fahrradhelme an sich.

Dass solche Behauptungen gestern durchs Netz geisterten, zeigt, wie emotional die Diskussion geführt wird. Das höchste deutsche Zivilgericht jedenfalls hat gestern nur entschieden, dass ein Radfahrer bei einem völlig unverschuldeten Unfall nicht nur deshalb zum Mitschuldigen wird, weil er keinen Helm aufhat. Schließlich kennt das Gesetz keine Helmpflicht. Diese Klarstellung war eminent wichtig, denn die beklagte Versicherung hatte sinngemäß angeführt, dass schon der gesunde Menschenverstand zum Tragen eines Helms animiere – wer es trotzdem nicht tue, sei selber schuld. Eine Argumentation, die sich ohne diese Klarstellung auf viele Bereiche hätte ausdehnen lassen und die für viele Grauzonen gesorgt hätte.

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Soweit der rechtliche Aspekt. Doch was ist nun mit einer Helmpflicht? Wer wie ich einen jungen Mann kennt, dem der Kopfschutz bei einem unverschuldeten Unfall definitiv die Gesundheit, wahrscheinlich sogar das Leben gerettet hat, der ist natürlich ein Befürworter. Die Argumentation, dass es sowieso schon zu viele Regeln gibt, ist jedenfalls zu plump. Nicht von der Hand zu weisen sind dagegen Erfahrungen anderer Länder, in denen die Zahl der aktiven Radfahrer mit Einführung einer Helmpflicht zurückgingen. Deshalb lohnt ein Blick in die Niederlande, wo Radler trotz fehlender Helmpflicht deutlich sicherer unterwegs sind als hierzulande. Weil sie dort einen anderen Stellenwert haben, weil sie nicht von vielen Autofahrern nur als Verkehrshindernis angesehen werden, weil die Infrastruktur für sie viel besser ist. Nur wenn Verkehrsminister Alexander Dobrindt in diese Richtung tätig wird und dabei auch Geld in die Hand nimmt, machen seine gestrigen Kommentare Sinn, weiter auf Prävention und Aufklärung statt auf Helmpflicht setzen zu wollen.