Dass solche Behauptungen gestern durchs Netz geisterten, zeigt, wie emotional die Diskussion geführt wird. Das höchste deutsche Zivilgericht jedenfalls hat gestern nur entschieden, dass ein Radfahrer bei einem völlig unverschuldeten Unfall nicht nur deshalb zum Mitschuldigen wird, weil er keinen Helm aufhat. Schließlich kennt das Gesetz keine Helmpflicht. Diese Klarstellung war eminent wichtig, denn die beklagte Versicherung hatte sinngemäß angeführt, dass schon der gesunde Menschenverstand zum Tragen eines Helms animiere – wer es trotzdem nicht tue, sei selber schuld. Eine Argumentation, die sich ohne diese Klarstellung auf viele Bereiche hätte ausdehnen lassen und die für viele Grauzonen gesorgt hätte.