Prozess Überraschendes Ende im Streit um Windräder

Von Thorsten Gütling

Paukenschlag vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Wie Rechtsanwalt Stefan Kollerer sagt hätten er und seine Mandantin Andrea Balzer eine Lawine lostreten können. Es sei ein Urteil möglich gewesen, das "vielleicht bundesweit für Aufsehen gesorgt hätte". Der Streit um die Windräder im Windpark Vogelherd, zwischen Busbach und Lochau, ging aber völlig anders aus.

 
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Am Windpark Vogelherd zwischen Busbach und Lochau darf weiter gebaut werden. Archivfoto: Andreas Harbach Foto: red

Im Gespräch mit Radio Mainwelle sagt Kollerer: "Das Verfahren ist beendet. Balzer hat alle Anträge zurückgenommen." Der Betreiber der acht Windräder am Vogelherd, die Firma Trianel mit Sitz in Aachen, hat seiner Mandantin noch vor Beginn der Verhandlung ein Angebot gemacht, das sie offenbar nicht ausschlagen konnte. Ab sofort ist der vom Verwaltungsgericht verhängt Baustopp am Windpark daher aufgehoben. Die sechs Anlagen auf Eckersdorfer Gebiet, die davon betroffen waren, können ab weiter gebaut werden. Kollerer sagt: "Ich bin sehr zufrieden und ich glaube meine Mandantin auch."

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Warum Balzer dem Angebot zugestimmt hat, erklärt der Anwalt damit, dass man beiderseits die Risiken der Klage erkannt habe. Maik Hünefeld, Sprecher des Unternehmens Trianel, bestätigt auf Kurier-Nachfrage das Ende des Verfahrens. Über die Details des Angebots, so heißt es von beiden Seiten, wurde Stillschweigen vereinbart.

Bürgermeisterin reagiert geschockt

Eckersdorfs Bürgermeisterin Sybille Pichl (Freie Wähler) reagiert geschockt. Sie spricht von „Machenschaften“ und davon, dass man den Glauben an die Gerichtsbarkeit verlieren könnte. Balzer, sagt Pichl, habe überhaupt erst dafür gesorgt, dass der Windpark in der Gemeinde so hitzig diskutiert worden sei. Pichl hatte den Ausgang gespannt verfolgt, weil sie sich und die Gemeinde Eckersdorf vom Windparkinvestor ausgebootet fühlt. Demnach hätten 100 Eckersdorfer Lust gehabt, sich an den Windrädern finanziell zu beteiligen. Entgegen vieler Lippenbekenntnisse habe der Investor das aber nur solange in Aussicht gestellt, bis er die Grundstücke unter Dach und Fach gebracht hätte.

Der Strohhalm der Klägerin

Balzer war es dagegen vor allem darum gegangen, dass die Windräder zu nahe an ihrem Haus stünden und ihr Grundstück damit an Wert verliere. Die 10-H-Regel, wonach der Abstand der Räder zur nächsten Bebauung zehnmal so weit sein muss, wie die Räder hoch sind, gilt für den Windpark Vogelherd nicht. Die Vorbescheide für den Bau wurden bereits vor Inkrafttreten der Regel erteilt.

Der Strohhalm, an den sich die Lochauerin daher klammerte, war ein anderer. Der Verwaltungsgerichtshof sollte prüfen, ob das Landratsamt Bayreuth die Auswirkungen des Baus auf die Umwelt überhaupt ordentlich bedacht hat. Schon vor dem Prozess verhängte das Gericht einen Baustopp und begründete das damit, dass „die angefochtene immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 22. April 2015 rechtswidrig sein dürfte“. Die Prüfung der Umweltbelastung genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht, hieß es.

Ein fragliches Gutachten

Demnach hätte ein Umweltgutachten des Investors Primus Energie mit Sitz in Regensburg zunächst keine schützenswerten Tierarten festgestellt, ein hinzugezogener Experte die Messmethoden später aber in Frage gestellt. Manche Vogel- und Fledermausarten seien nicht bemerkt worden, weil das Gebiet zu kurz beobachtet worden sei, heißt es.

Weil sowohl Investor als auch Landratsamt daraufhin um die Aussagekraft des Gutachtens gebangt hätten, habe man nachgebessert anstatt ein neues zu erstellen. Ein Fehler, vermutete das Gericht. Und Rechtsanwalt Kollerer sagt im Gespräch mit dem Kurier: "Wenn wir es darauf angelegt hätten, hätten wir sehr gute Chancen gehabt."

Baustopp ab sofort aufgehoben

Das Unternehmen Trianel wiederum hatte der Klägerin Balzer vorgeworfen, sich zu spät gegen den Bau der Windräder gewehrt zu haben. Sie hätte von der Baustelle, deren Zufahrt durch Lochau führt, seit Juli 2016 wissen können. Würde das Projekt jetzt, wo an manchen Windrädern bereits die Rotoren montiert seien, noch gekippt, bedeute das einen „erheblichen Vermögensschaden“.

Mit dem Ende des Verfahrens werden auch die Vorwürfe nicht weiterverfolgt, das Landratsamt Bayreuth hätte ungenügend geprüft. Zur Begründung sagt Rechtsanwalt Kollerer: "Hätte meine Mandantin nicht geklagt, hätte das niemand angezweifelt."