Allerdings werden nicht alle Flüchtlinge zur Befragung einbestellt. Die Bundesregierung teilte auf eine Frage von FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae mit, regelmäßig erfolge die Ladung zur Befragung in den Fällen, in denen das Bundesamt ohne eine Anhörung Schutz zuerkannt hatte. Dieses sogenannte Fragebogenverfahren sei grundsätzlich ab November 2014 genutzt worden - und zwar für Menschen aus Eritrea, Syrien und Angehörige religiöser Minderheiten aus dem Nordirak, die bis Ende 2015 eingereist waren. Ansonsten werde in jedem Einzelfall entschieden, wer zur Befragung erscheinen müsse und wer nicht.