Tödlicher Felssturz: Kein Strafprozess

TRAUNSTEIN. Der verheerende Felssturz auf ein bewohntes Haus in Stein a.d. Traun mit zwei Toten bleibt ohne strafrechtliche Folgen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

 Foto: red

Die Staatsanwaltschaft Traunstein stellte ihre Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Bauleiter einer Firma ein. Sie sah nur eine geringe Schuld. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte einen Bericht des "Trostberger Tagblattes" (Donnerstag).

Nach der Werbung weiterlesen

"Felsputzer"

Der Mitarbeiter akzeptierte eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro. Er war vor dem Unglück als "Felsputzer" mit Sicherungsmaßnahmen beschäftigt gewesen. Die Ermittler hatten den Vorwurf erhoben, der Mann hätte Risse in dem Haus erkennen müssen.

Bei dem Felssturz waren am 25. Januar 2010 der Familienvater und die Tochter ums Leben gekommen, die Mutter und der Sohn überlebten schwer verletzt.

dpa/Foto: dpa