In Leipzig wird eine Frau bei einer Schlägerei lebensgefährlich verletzt, sie verweigert eine ärztliche Behandlung und stirbt. Der Schläger wird vom Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Tod nach Prügelei Schläger soll vors Schwurgericht
Von Manfred Scherer 26.02.2019 - 16:25 Uhr