Tierschutz-Skandal: Landratsamt sieht „keine systematischen Verstöße“ im Kulmbacher Schlachthof

Für Tierschützer sind Bilder wie diese, die heimlich im Kulmbacher Schlachthof entstanden sind, Beleg dafür, dass die Tiere dort Qualen ausgesetzt sind. Foto: Soko Tierschutz

Die Behörde übt sich im Spagat. Verstöße einzelner Mitarbeiter müssten aufgearbeitet und sanktioniert werden. Die scharf kritisierte CO2-Betäubung aber sei korrekt und zudem kein Kulmbacher Problem. Nun setzt man auf ein Modellprojekt.

 
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Kulmbach - Das Landratsamt Kulmbach hat in einer ausführlichen Stellungnahme am Dienstag deutlich gemacht, dass es keine „systematischen Verstöße“ im Schlachthofbetrieb der Stadt erkennen könne. Gleichzeitig räumt die Behörde ein, dass die Bilder, die die „SOKO Tierschutz“ gedreht und anschließend veröffentlicht hat, „verständlicherweise einen negativen Eindruck“ hinterlassen hätten. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat in der Vorwoche nach einer Anzeige der Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“ Ermittlungen aufgenommen.

Soweit es um individuelle Verstöße einiger weniger Mitarbeiter gehe, gebe es laut Landratsamt auch aufsichtlicher Prüfungen. Die Behörde macht klar, dass auch aus der Sicht des Veterinäramts der Behörde solche Verstöße nicht zu tolerieren seien: „Diese bedürfen einer Aufarbeitung“, heißt es. Dabei sei nach bisherigem Kenntnisstand sowohl gegen die EU-Schlachtverordnung, als auch gegen die internen Standardarbeitsanweisungen verstoßen worden. Das Landratsamt habe die Stadt als Betreiber letzte Woche um Stellungnahme gebeten. Diese stehe derzeit noch aus. Hintergrund: Ein Mitarbeiter des Schlachtshofs war mit versteckter Kamera dabei gefilmt worden, wie er Schweine mehrfach mit einem Elektroschocker getriezt hat. Dies ist verboten.

Gleichwohl habe eine erste überschlägige Bewertung der von der „SOKO Tierschutz“ im Schlachthof Kulmbach aufgenommenen Bilder durch das Landratsamt bisher keine systematischen Verstöße im Schlachthofbetrieb erkennen lassen, heißt es in der Mitteilung: „Es ist festzustellen, dass die scharf kritisierte CO2-Betäubung der Schweine eine in der EU und in Deutschland zugelassene Betäubungsart darstellt. Der weit überwiegende Teil der Schweine, die in Deutschland einer Schlachtung zugeführt werden, wird mit dieser Methode betäubt. Die Frage der Zulassung der CO2-Betäubung ist damit in keiner Weise ein spezifisches Problem des Schlachthofs . Die Anwendung dieser Betäubungsmethode erfolgt im Schlachthof nach erster Einschätzung rechtskonform.“ Dies habe auch eine aktuelle Kontrolle bestätigt. An der nahmen am Montag Vertreter der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sowie Veterinäramts des Landratsamts am teil.

Die KBLV ist seit Anfang 20018 für den Schlachthof zuständige. Die Kontrolleure kümmern sich um den baulichen Zustand des Betriebs sowie den Zustand der technischen Geräte wie der Betäubungsanlage oder der Kühleinrichtungen. Außerdem überprüfen sie das Kontrollsystem, das Tierschutzkonzept, das Vorliegen von Qualifikationsnachweisen von Mitarbeitern sowie die so genannten Standardarbeitsanweisungen des Betriebs und deren Einhaltung durch die Mitarbeiter. Die KBLV ist zudem für die Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeiten und für die Abgabe von Fällen an die Staatsanwaltschaft bei Straftatverdacht zuständig.

Das Landratsamt überwacht ebenfalls die Zustände am Schlachthof. Und zwar in Hinblick auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften beim Treiben der Tiere, bei der Betäubung und der Schlachtung. Zudem untersucht die Behörde regelmäßig Fleisch und Hygiene.

Der amtliche Tierarzt dokumentiere lückenlos die Abläufe im Schlachthof, betont das Landratsamt. Dabei seien keinerlei Verstöße festgestellt worden. Und: „Der Schlachthof Kulmbach genießt bisher einen sehr guten Ruf“ Insbesondere Schlachthofleiter Dirk Grühn sei über all die Jahre stets eine außerordentlich gute und verantwortungsvolle Arbeit zu attestieren. „Er hatte und hat dabei immer auch das Tierwohl entscheidend im Blick“, ist die Behörde überzeugt.

Parallel sei festzustellen, dass die Stadt in den vergangenen Jahren immer wieder bauliche Verbesserungen im Sinne des Schlachtbetriebs vorangetrieben habe. Hierzu habe auch der Landkreis seit 2011 freiwillige Zuschüsse geleistet. Allen Beteiligten in der Region war dabei klar, dass der Schlachthof eine wichtige Einrichtung darstellt, gerade auch im Zusammenhang mit der Bundeseinrichtung Max-Rubner-Institut. Diese Kraftanstrengung war notwendig, um die mittlerweile 40 Jahre alte Einrichtung auf einen Stand zu bringen, der den rechtlichen und fachlichen Standards entspricht.

Im Rahmen der Forschungen zu neuen Betäubungsmethoden wurden mittlerweile verschiedene Edelgase getestet. Hierbei habe sich insbesondere Helium als geeignete, wenn auch technisch aufwendige Alternative gezeigt. „Dies insbesondere deshalb, weil die Schweine bei der Narkotisierung keinerlei Aversionen zeigen. Nachdem die wesentlichen Erkenntnisse hierzu in Kulmbach gewonnen wurden, erscheint es folgerichtig, diese Methode nun auch hier in der Praxis zum Einsatz zu bringen. Die Stadt leistet dabei Pionierarbeit, soll doch bereits im Oktober eine Anlage – die erste mit Helium betriebene Betäubungsanlage überhaupt – am Schlachthof in Betrieb gehen.“

Zum Vorschlag von MdB Emmi Zeulner und Bürgermeister Frank Wilzok äußert sich Landrat Klaus Peter Söllner in diesem Zusammenhang sehr positiv. „Bereits seit Jahren hat es ja, insbesondere seitens der Stadt Kulmbach, Überlegungen zur Zukunft des Schlachthofes gegeben. Wenn es gelänge, in Abstimmung mit der Bundeseinrichtung Max-Rubner-Institut und vielleicht sogar mit der Universität Bayreuth, ein Modellprojekt zu entwickeln und gleichzeitig benachbarte Standorte für ein gemeinsames Projekt in Kulmbach zu gewinnen, wäre dies für die gesamte Region eine optimale Lösung“, so Söllner. „Gerne unterstütze ich deshalb die Initiative unserer Bundestagsabgeordneten und des Bürgermeisters Frank Wilzok sowie der Stadt Kulmbach, auch was das Thema „gläserner Schlachthof“ im Sinne des Tierwohls anbelangt“, so der Landrat.

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