Tierhalterpflichten Wer Tiere aussetzt, macht sich strafbar

Im Veterinäramt tätig: Tierarzt Dr. Kai Braunmiller. Foto: red Foto:  

Tierschützer brauchen mehr Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Um das Leid vieler Tiere zu verringern, wäre dringend mehr Geld erforderlich.

 
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WEIDENBERG/BAYREUTH. Dr. Kai Braunmiller, Leitender Veterinärdirektor und Facharzt für öffentliches Veterinärwesen und Tierschutz, erklärt dazu auf Nachfrage: „Grundsätzlich ist es so, dass der Tierhalter für eine ordnungsgemäße Versorgung seiner Tiere verantwortlich ist, sonst hätte er sich diese nicht zulegen dürfen.“ Wer das nicht leisten kann, könne sich an ein Tierheim wenden oder seine Tiere weiterverkaufen.

„Das Aussetzen von Tieren, mit Inkaufnahme von Schäden bis hin zum Tod, ist ein Straftatbestand der nicht zu rechtfertigen ist und von uns verfolgt werden wird“, stellt Braunmiller klar. „Deshalb fordern wir Tierärzte auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, sodass der Besitzer nachvollziehbar ist.“

Kommunen sind nach seinen Worten nach dem Fundrecht bereits verpflichtet, für Fundtiere den Tierheimen die Kosten zu erstatten. Dies erfolge per Nachweis oder über eine vereinbarte Pauschale.

„Katzenprojekt“ hat wilden Katzenbestand halbiert

Eine Kastrationspflicht für Freigänger Katzen in Problembereichen gibt es darüber hinaus schon nach Paragraf 13b im Tierschutzgesetz auf Bundesebene. „Die Anforderungen sind jedoch sehr aufwendig und Dauern sehr lange.“ Das Veterinäramt unterhält allerdings mit dem Tierschutzverein Bayreuth seit Jahren ein bezuschusstes „Katzenprojekt“. Verwilderte Katzen in werden einfangen, sterilisiert oder kastriert, und wenn erwachsen, wieder freigelassen. „Das hat diesen Katzenbestand halbiert.“

Die Tierärzte fordern vom Land außerdem Unterstützung bei einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Dafür seien ein höherer Zuschuss für das Sterilisieren und Kastrieren von Katzen sowie eine höhere finanzielle Unterstützung des Tierschutzes nötig, sagt Braunmiller. Bisher liege die Summe bei nur zwei Millionen Euro.

Tierhalter begleichen Schulden nicht

„Klare Nachweise dafür, dass Menschen ihre Tiere bei uns aus finanziellen Gründen abgeben, haben wir nicht“, sagt Anette Kramme, Vorsitzende des Tierschutzvereins. „Es werden uns – wahrscheinlich aus Scham – andere Gründe vorgetragen, obwohl wir gelegentlich vermuten, dass das Geld zu Hause einfach knapp geworden ist.“ Der Tierschutzverein macht eine ähnliche Erfahrung wie die Tierhilfe bei Fundtieren: „Wir haben in den letzten Monaten vermehrt ausgesetzte Tiere aufnehmen müssen“, sagt Kramme. „Darüber hinaus müssen wir feststellen, dass Tierhalter häufiger als bisher ihre Schulden bei uns nicht begleichen, beispielsweise Pensionskosten nach einem Krankenhausaufenthalt.“

Tierheim kämpft mit Kostensteigerungen

Dabei sei der Tierschutzverein genauso hart von den Kostensteigerungen betroffen. „Unser Gebäude ist veraltet und überhaupt nicht isoliert. Unser Stromverbrauch ist enorm, weil bei uns Industriewaschmaschinen und -trockner im Dauerbetrieb sind. Die Tierärzte haben ihre Gebühren erhöht, das Futter ist viel teurer geworden und das Tierheim war in den letzten Monaten bis auf die letzte Box voll.“ Schon jetzt würden sich die Mitarbeiter um rund 30 Welpen kümmern. Und bald beginne wieder die Kittensaison. „Gerade im Landkreis haben wir mit verwilderten, unkastrierten Hauskatzen und ihren Babys zu tun. Diese Katzen sind oft in einem verheerenden gesundheitlichen Zustand - voller Parasiten, halb verhungert.“

Die Kätzchen bräuchte eine besondere Zuwendung und kosteten die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen viel Zeit. „Leider haben wir auch völlig unnötig mit entlaufenen Hauskatzen zu tun, die nicht gechippt und registriert sind“, schildert Kramme. „Wir sind deshalb unbedingt für eine Chip-Pflicht und für eine Pflicht zur Kastration bei Freigängerkatzen. Wir helfen im Übrigen in Härtefällen bei den Kastrationskosten aus. Wir erhalten dafür ein kleines Budget von Stadt und Landkreis.“

Ortsnah keine durchgehend geöffnete Tierklinik da

Ein großes Problem für den Tierschutz sei außerdem, dass es ortsnah keine Tierklinik mehr gebe, die jederzeit geöffnet habe. „Das ist eine Katastrophe, wenn ein Hund beispielsweise nachts eine lebensbedrohliche Magendrehung hat und das Tier erst weit transportiert werden muss, bevor es behandelt wird.“

Der Landkreis Bayreuth bezahlt nach eigenen Angaben an den Tierschutzverein jährlich 45 Cent pro Einwohner sowie einen Betrag für Kastrationsprojekte in Höhe von 3000 Euro. Ohne eine Anordnung auf Landesebene könnte der Landkreis eine Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen für bestimmte Gebiete im Landkreis erlassen. Dies ist aber nur für bestimmte Gebiete möglich, so eine Sprecherin. Die frei lebenden Katzen müssten unter erheblichen Schmerzen, Krankheiten oder Schäden leiden, die auf die hohe Anzahl von Katzen zurückzuführen sein müssten. Der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen im dem jeweiligen Gebiet könnte verboten oder beschränkt werden und eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen vorgeschrieben werden. „Allerdings liegen die Voraussetzungen zum Erlass einer solchen Verordnung im Landkreis nicht vor“, heißt es aus der Kreisbehörde.

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