Thema: Wasser Jeder Tropfen zählt, 
nein: Jeder Tropfen zahlt

Leserbrief von Anja Michel, Pegnitz
 Quelle: Unbekannt

Zum Artikel „Heute Spatenstich für umstrittene Ringleitung“, Kurier vom 2. Juli.

 
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Die Schuldzuweisungen des Werkleiters sind meines Erachtens unangebracht. Seine Geschichten haben begrenzten Unterhaltungs-, aber keinen Informationswert.

Fakten zur Verzögerung: Die Juragruppe hat den Förderantrag von 2017 zurückgezogen (nach Anklage bei der Staatsanwaltschaft), daraufhin konnte die Staatsanwaltschaft Hof ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs einstellen.

Erst gegen Ende 2018 hat der Zweckverband einen neuen Förderantrag gestellt. Zur Erforderlichkeit: Nach Auskunft des Landratsamtes gab es in der letzten Dekade keine Beanstandungen der Wasserqualität, es musste weder abgekocht noch gechlort werden. Dr. von Stetten bestätigte, dass die Wasserversorgungsanlage der Trinkwasserverordnung entspricht und die Wasserqualität durch die UV-Entkeimung nicht zu beanstanden sei.

Mitarbeiter des Staatlichen Gesundheitsamts stellten fest, dass die (nur) sporadischen Rohwasseraufkeimungen in der fehlenden Fassungsbereichseinzäunung und Schutzgebietsausweisung ihre Ursache hätten. Diese beiden elementaren Schutzauflagen ignoriert der Wasserzweckverband seit 1978 verantwortungslos. Eine Notversorgung sollte nur in Betrieb genommen werden, wenn es nötig ist – dann entstehen auch keine zusätzlichen Kosten für unnötig beigepumptes Wasser.

Bisher besteht keine Erforderlichkeit, denn die Quellschüttung ist unwiderlegbar höher als der Verbrauch. Zitat: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Es stellt sich eine andere Frage: Wenn die Verbindung von Kaltenthal nach Leups die mit Abstand kürzeste und für eine Notversorgung geeignet ist, wie kann dann die ganz entschieden längere von Bodendorf aus die wirtschaftlichere sein?

Nachdem im Förderprogramm nach RzWas nur die wirtschaftlichste Alternative förderungsfähig ist, muss man sich doch erneut die Frage nach möglichem Subventionsbetrug stellen? „Wozu > 3 km Leitung mit Durchmesser 20 cm, wenn für Leups ab Kaltenthal nur DN 10 cm und eine Strecke von weniger als einem Kilometer ausreicht?“ Dass das nicht subventionserheblich sein soll – erscheint schon merkwürdig.

Die Staatsanwaltschaft Hof prüft das bereits unter Az. 150 Js 2426/19. Es geht also nicht um unsolidarisches Verhalten der Leupser (die wollen nicht mehr, aber auch nicht weniger als ihre Wasserversorgung behalten, ohne dafür einen Tropfen Jurawasser zu benötigen), sondern um „sehr flexiblen Umgang“ des ZwV-Werkleiters mit Fördermitteln aus Steuergeldern aller.