Die Verteidigungsministerin tut so, als sei das Ziel, den Verteidigungshaushalt auf zwei Prozent aufzublähen, eine Zusage der Bundesregierung an die Nato-Partner. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Stellungnahme vom 21. März 2017 festgestellt: „Politik- und Rechtswissenschaftler sind sich einig, dass die Zwei-Prozent-Zielvorgabe der Nato für die Höhe der nationalen Verteidigungsausgaben als Anteil vom Bruttoinlandsprodukt keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet.“