Thema: Verkehrsüberwachung Überraschend zur Kasse gebeten

Leserbrief von Fritz Kreuzer, Weißenstadt
 Quelle: Unbekannt

Zum Artikel „Zweifel an Tempomessungen“, Kurier vom 1. Februar.

 
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Der Bericht zur Privaten Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Fichtelgebirge mit Sitz in der Gemeinde Marktleuthen ist gut und treffend recherchiert. Einige Gemeinden im Fichtelgebirge sind der Meinung, ihre eigenen Bürger durch eine private Verkehrsüberwachungsfirma zur Kasse bitten zu müssen.

Ich verstehe nicht, wie die Gemeinderäte solchen privaten Kontrollen zustimmen konnten. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist nun mal eine staatliche Aufgabe der Polizei und nicht von Privatfirmen.

Die Privatfirma KVÜ mit Zeitangestellten der Gemeinde Marktleuthen kontrolliert nicht nur an gefährlichen Verkehrsstellen, sondern an Stellen, an denen der Autofahrer wegen der Übersichtlichkeit (zum Beispiel Tröstau- Vordorf, Wunsiedel und Marktleuthen-Großwendern, Goldkronach und Bad Berneck) keine Radarstelle erwartet und daher überraschend zur Kasse gebeten wird.

Diese privaten Verkehrskontrollen mit Strafzetteln und Bußgeldbescheiden werden von den Gerichten bei Widersprüchen reihenweise einkassiert, das heißt, eingestellt. Die Gerichte halten die privaten Firmen für die Verkehrskontrollmaßnahmen als nicht geeignet und bezeichnen die Beweiserhebungsverfahren der KVÜ oftmals als rechtswidrig und unzulässig. 

Ich kann allen betroffenen Autofahrern nur raten, die Sache vor Gericht zu bringen, um solchen privaten Kommunalbetriebsmaßnahmen das Handwerk zu legen. Die Chancen auf Einstellung der Verfahren sind sehr groß und jede Rechtsschutzversicherung freut sich über solche einfachen Fälle.