Die Rechnungshöfe gehen auf die Gründung der Preußischen General-Rechenkammer durch König Friedrich Wilhelm I. zurück, den Vater von Markgräfin Wilhelmine. Sie sind nicht Teil der Exekutive und weder an Weisungen der Parlamente, noch an Weisungen der Regierung gebunden. Sie prüfen das gesamte Handeln des Staates, soweit es finanzielle Auswirkungen hat. Prüfungsfreiräume sind zu vermeiden. Alle Ausgabearten und auch alle Verantwortlichen sollen demnach kontrolliert werden. Die Rechnungshöfe äußern sich, soweit es für die Entlastung der Regierung von Bedeutung ist, mit jährlichen Beanstandungen. Sie schlagen dabei auch Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vor.