Thema: Rechnungshof Kritik nicht nachvollziehbar

Leserbrief von Heinz Alfred Guth, Bayreuth, von 1978 bis 1997 Prüfer im Auftrag des Bundesrechnungshofes 
 Quelle: Unbekannt

Zum Artikel „Rechnungshof kritisiert Regierung“, Kurier vom 10. April.

 
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Die Rechnungshöfe gehen auf die Gründung der Preußischen General-Rechenkammer durch König Friedrich Wilhelm I. zurück, den Vater von Markgräfin Wilhelmine. Sie sind nicht Teil der Exekutive und weder an Weisungen der Parlamente, noch an Weisungen der Regierung gebunden. Sie prüfen das gesamte Handeln des Staates, soweit es finanzielle Auswirkungen hat. Prüfungsfreiräume sind zu vermeiden. Alle Ausgabearten und auch alle Verantwortlichen sollen demnach kontrolliert werden. Die Rechnungshöfe äußern sich, soweit es für die Entlastung der Regierung von Bedeutung ist, mit jährlichen Beanstandungen. Sie schlagen dabei auch Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vor.

Die Rechnungshöfe können sich zudem jederzeit an die Parlamente und an die Regierung wenden und diese damit beraten, etwa zu Gesetzentwürfen oder auch zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung. Sie weisen damit auch auf mögliche Fehlentwicklungen hin. Die Kritik an der Äußerung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes kann ich nicht nachvollziehen.

Soweit das bayerische Landes-Haushaltsrecht hinter den Regelungen des Artikel 114 GG und der Bundeshaushaltsordnung zurückbleibt sollte es angepasst werden.

Versuche, sich Prüfer vom Halse zu halten hat es immer gegeben, sich etwa genehme Prüfer auszusuchen, sich selbst als prüfungsfrei zu bestimmen oder die Prüfung als Instrument der Regierung beziehungsweise Geschäftsführung zu bestimmen, gab es durch Regierungen und im Gesellschaftsrecht durch Vorstände.

Seriös ist das nicht, verkehrt es doch den eigentlichen Auftrag in sein Gegenteil. In der Zeit des Nationalsozialismus hatte der Reichs-Rechnungshof aufgrund der sogenannten Gleichschaltung nur noch die Aufgabe eines Hilfsorgans der Reichsregierung.