Es kann und darf nicht sein, dass Polizeibeamte, zum Schutz von Bürgerrechten im Einsatz, wie zum Beispiel bei Großveranstaltungen sportlicher, kultureller oder wirtschaftlicher Art, stellvertretend der Staatsverdrossenheit einiger Gewalttäter ausgesetzt werden und dann zur Normalität übergegangen wird. Denn dem jährlichen Bericht des bayerischen Innenministeriums folgen regelmäßig nur Betroffenheitsbekundungen, Schuldsuche bei wem auch immer und Absichtserklärungen von Politikern aller Richtungen, bei jeder sich bietenden Möglichkeit.