Zweitens ist natürlich die mir mindestens fahrlässig unterstellte Absicht „Tatorte von Kriegsverbrechen sollten unserer Meinung nach nicht zu etwaigen Pilgerstätten hochstilisiert werden“ – eine Stellungnahme, welche mich an eine Nordhalbener Position im Rahmen der immer noch nicht abgeschlossenen Historie über das Gedenken an einen in Nordhalben angeblich über 70 Jahre unbekannten Deserteur erinnert, Kronacher Heimatkundliches Jahrbuch 2016, S. 186, nicht das Problem: