Tatsächlich gibt es seit dem 5. August eine neue Richtlinie zur Förderung von Notruf- und Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen, Kinder und Jugendlichen. In dieser Richtlinie wird der Anspruch formuliert, aktiv gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt vorzugehen. Festgeschrieben sind die Bereiche niedrigschwelliger Zugang zu Beratung für Frauen, Kinder und Jugendliche, Prävention gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt und Öffentlichkeitsarbeit. Auch an den Kosten will sich das Staatsministerium beteiligen, verbindet aber diesen Zuschuss mit der Fähigkeit des Trägers der Fachberatungsstelle einen zehnprozentigen Eigenanteil einzubringen. Als Eigenmittel werden Spenden und gerichtliche Geldauflagen anerkannt. Nun fragt sich, wer in dieser Höhe kontinuierlich Spenden aufbringen kann. Sehr schwierig – aber nicht unmöglich, sagen unsere Erfahrungen. Denn die Wirtschaft und die Bevölkerung leisten seit Jahrzehnten ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Fachberatungsstelle Avalon. Wir sprechen hier von fünfstelligen Summen. Auch wird dieser Zuschuss nur gewährt, wenn sich die Kommunen an der finanziellen Sicherung der Beratungsstelle beteiligen. Hier braucht es den politischen Willen nicht nur des Staatsministeriums, sondern auch aller kommunalen Politiker.