Speichersdorf Neues Baugebiet neben Kuhstall – das kann Probleme geben

Peter Engelbrecht
Rinder im Stall. Foto: dpa

Kühe machen Lärm, sind rund um die Uhr aktiv. Das kann bei neuen Bauherrn Ärger geben. Darüber diskutierte der Gemeinderat in Speichersdorf.

 
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Ein Kuhstall steht neben einem Neubaugebiet – das kann Probleme geben. So auch in Speichersdorf. Konkret geht es um einen Milchviehbetrieb im Vollerwerb mit Biogasanlage und das benachbarte Baugebiet Guttenthau-Nord mit insgesamt fünf Bauplätzen.

Unterschiedliche Auffassungen gab es über die sogenannte Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung der Gemeinde, zu der Behörden und Verbände in der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgeben konnten.

Die Gemeinde hatte in der Satzung geschrieben, die Bauwerber würden darauf hingewiesen, dass durch ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung gelegentlich Staub-, Lärm- und Geruchsemissionen auftreten können, die zu dulden seien.

Der Bayerische Bauernverband wies in seiner Stellungnahme hingegen darauf hin, dass dieser Hinweis nicht ausreichend sei. Aufgrund des geringen Abstandes sei immer mit Geruchsemissionen zu rechnen. Weiterhin seien die Kühe rund um die Uhr, auch nachts, aktiv, „somit kommt es zu Geräuschen“. Der Motor der Biogasanlage, der den Generator antreibt, laufe 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr und verursache ebenfalls eine Geräuschkulisse.

Auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg wies auf die Abstandsregelungen hin. Nach den Vorgaben eines Arbeitskreises ergäben sich für einen Betrieb in dieser Größe mit 120 Großvieheinheiten Mindestabstände zu einem Wohngebiet von 60 bis 120 Metern. Das nächstgelegene Baugrundstück sei aber nur 50 Meter vom Milchviehstall entfernt. Zum Schutz der Entwicklungsfähigkeit des Betriebes sollte ein Mindestabstand von 120 Metern eingehalten werden, forderte das Amt.

Auch der betroffene Landwirt schrieb in einer Stellungnahme, eine Wohnbebauung werde unweigerlich zu Problemen führen. Die Geräusche aus dem Stall und von der Biogasanlage sowie die Geruchsemissionen seien immer vorhanden. Der Milchviehbetrieb brauche Entwicklungsmöglichkeiten, gerade hinsichtlich des von der Gesellschaft geforderten Tierwohls.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Anregungen berücksichtigt werden. Der Mindestabstand zu einem Dorfgebiet bei noch größeren Betrieben betrage mindestens 45 Meter. Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen müssten als ortsüblich hingenommen werden.

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