Thema: Hossein Mit Grundgesetz nicht vereinbar

Leserbrief von Hans Sturm, Mistelgau
 Quelle: Unbekannt

Zum Artikel „Iraner darf in Deutschland bleiben“, Kurier vom 23. Februar.

 
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Im Dritten Reich haben die Deutschen zugesehen, wie Menschen wegen ihrer Abstammung oder ihrer Religion umgebracht wurden. Heute liefert ein deutscher Richter einen jungen Iraner, dem wegen seiner Religion im Iran die Todesstrafe droht, den Mullahs aus. Für mich ist das kein großer Unterschied zu den Urteilen im Dritten Reich und mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.

Wir haben das Glück, in einer freien Gesellschaft zu leben. Wir haben damit aber auch die Verpflichtung, nicht ruhig zuzusehen, wenn wieder so etwas geschieht wie damals. Mit der Entscheidung will man vor Nachahmung abschrecken. Es ist eine politische Entscheidung. Wenn ein Autofahrer durch die Stadt rast und den Tod anderer in Kauf nimmt, gilt das als Mord. Wenn ein Richter den Tod eines Menschen aus politischen Erwägungen in Kauf nimmt, wird das akzeptiert.