Thema: Homophobie Anspruch auf Toleranz

Leserbrief von Ortwin Lowack, Bayreuth
 Quelle: Unbekannt

Zum Artikel „Putin-Freund kommt nicht gut an“, Kurier vom 15. Mai.

 
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Die Kritik an der angeblichen Homophobie des Festspieldirigenten Valery Gergiev empfinde ich in der dargestellten Form als unerträglich. Dabei ist unverkennbar, dass das lokale Bündnis, das zu einer Demonstration aufruft, die angebliche Verbindung Gergievs zu Putin nutzt, um dessen angebliche Homophobie noch angreifbarer zu machen.

In Russland ist Homosexualität gesetzlich verboten. Es wäre also einem russischen Dirigenten durchaus erlaubt, homophob zu sein. Mich erschüttert aber die Aggressivität des lokalen Bündnisses, die meines Erachtens bereits als lächerlich bezeichnet werden darf.

Ich erinnere mich an eine Zeit, in der ich bereits als Jurist beruflich tätig war und die Homosexualität unter Männern noch nach dem deutschen Strafgesetzbuch einen Straftatbestand erfüllte. Ich diskutierte damals mit einem sehr erfahrenen Oberlandesrichter darüber, ob dies rechtens sein könnte.

Er meinte, dass weniger ein moralischer Vorwurf hinter dem Straftatbestand stehe, als die historische Erfahrung, dass Homosexuelle ihr Anliegen mit einem besonderen missionarischen Eifer und einer Hartnäckigkeit verfolgten, die weitere Straftaten ermöglichten, wie Nötigung und Erpressung.

Unter anderem bei meinen Besuchen in den Vereinigten Staaten von Amerika, etwa in San Francisco, habe ich erlebt, wie sehr sich die Förderung der Homosexualität durch einen Gouverneur zu einem Terror in der Verwaltung entwickeln kann, den auch Homosexuelle nicht vertreten sollten.

Die deutsche Gesetzgebung hat wirksam die Diskriminierung Homosexueller unterbunden. Gleichwohl muss es jedem Einzelnen, auch unter dem Gesichtspunkt der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit, möglich sein, sich dazu zu äußern.