Thema: Grundrente Grundrente ist keine Stütze

Leserbrief von Peter Igl, Bayreuth, Verdi-Bezirksgeschäftsführer, Oberfranken Ost
 Quelle: Unbekannt

Zum Leserbrief „Finger weg von Sozialkassen“ von Karl-Heinz Günther, Kurier vom 6. Juni.

 
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Leider entspricht der Leserbrief von Herrn Günther genau dem Stil von Rechtspopulisten.

Der Überschrift stimme auch ich zu. Was dann folgt, ist zunächst die persönliche Schmähung der Minister Heil und Scholz. Man kann ja zu beiden stehen, wie man will, aber mit inhaltlicher Kritik an dem Konzept zur Grundrente und dessen Finanzierung hat das überhaupt nichts zu tun. Und mit Wahlkampf übrigens auch nicht. Die Grundrente war Bestandteil der Koalitionsvereinbarung.

Die Qualifizierung „Wohltaten nach dem Gießkannenprinzip“ ist ebenfalls völlig daneben. Es geht um Leistungen für Menschen, die 35 Versicherungsjahre zusammenbekommen. 35 Jahre ist schließlich nicht nichts, Herr Günther. Da geht es im Übrigen nicht um Bedürftigkeit, sondern um eine Leistung, die erbracht wurde, wofür eine anerkennende Gegenleistung zugestanden werden soll. Das hat nun gar nichts damit zu tun, ob man bedürftig ist oder nicht. Grundrente ist keine Stütze.

Falsch ist, dass das Geld offensichtlich nicht vorhanden sei. Das Finanzierungskonzept liegt vor und ist vom Bundesfinanzministerium geprüft und bestätigt.

Völlig abstrus wird das Ganze, wenn Herr Günther behauptet, man wolle sich aus den Sozialkassen bedienen. Wenn ich das richtig gelesen habe, kommt das Geld in erster Linie durch die Abschaffung eines Steuerprivilegs für Hotels und einer kurz vor Einführung stehenden europäischen Finanztransaktionssteuer, wovon ein Teil an die Mitgliedsstaaten zurückfließt.

Ein weiterer Teil der Finanzierung entsteht durch eine Entlastung der Rentenversicherung bei der Beitragszahlung der Rentner zur Krankenversicherung. Das ist im Übrigen nichts völlig Neues, die Krankenversicherung kennt unterschiedliche Tarife für Versicherte mit und ohne Krankengeldanspruch.

Man muss den Eindruck gewinnen, dass eine gezielte Kampagne zur Verhinderung der Grundrente angelaufen ist. Erst die Schlagzeile jüngst im Kurier: „Die SPD erwägt Steuererhöhungen zur Finanzierung der Grundrente“. Dabei soll nur ein Steuerprivileg abgeschafft werden. Und jetzt die Behauptung, die Sozialkassen sollen bluten.

Eine Bedürftigkeitsprüfung ist für die Sozialversicherung völlig systemfremd und versicherungsrechtlich nicht begründbar und von daher inakzeptabel.

Aber der Gesetzgeber sollte sich durchaus überlegen, bei der Anhebung auf Grundrentenniveau eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen. Es sollte nämlich sichergestellt sein, dass es sich bei der Beschäftigung um echte Erwerbstätigkeit handelt und nicht um Scheinanstellung von Verwandten. Das hatten wir ja schon massenhaft bei Abgeordneten und Unternehmerhaushalten.