Sicherlich liegt die etwas ungenaue Berichterstattung über das Thema Wasserabgabesatzung, Absperrvorrichtung (Schieber) daran, dass kein Mitarbeiter des Kuriers anwesend war. Wenn man den Bericht liest, kann man dazu kommen, dass der Antrag der SPD-Fraktion Ungerechtigkeiten hervorrufen würde. Zweck dieses Antrags ist aber genau das Gegenteil. Gesees ist eine von nur zwei Gemeinden im Landkreis Bayreuth, in der die Verantwortung der Bürger für die Wasserversorgung über die Grundstücksgrenzen hinausgeht. Zuständig für Errichtung, Unterhalt und Wartung sind die Eigentümer bis zum sogenannten Schieber, der auch ihr Eigentum ist – sich aber, in den meisten Fällen, auf öffentlichem Grund befindet.
Wer, mit was, wie oft über diese Absperrvorrichtung mit Fahrzeugen fährt, darauf hat der Eigentümer keinerlei Einfluss. Die satzungsgemäß vorgeschriebene Wartung kann in vielen Fällen nicht ohne erheblichen Aufwand durchgeführt werden. Gerade bei den Anliegern der Kreisstraße ist dies fast unmöglich. Diese Diskrepanz zwischen Pflichten und Umsetzbarkeit soll wegfallen. Das ist das Ziel, das die SPD-Fraktion seit Jahren erreichen möchte. Zugegeben, bisher ohne großen Erfolg. Niemand von uns hat damit gerechnet, dass dieser erneute Antrag von einer Mehrheit im Gemeinderat Gesees positiv beschieden wird. Eigentlicher Grund ist, das Thema immer wieder zur Diskussion zu stellen. Und das wurde in der letzten Sitzung, trotz Antragsablehnung, auch erreicht.
Über einen zweiten Antrag von uns haben Sie nichts geschrieben. Retentionsanlagen oder Zisternen verpflichtend vorzuschreiben; eventuell auch mit Bezuschussung durch die Gemeinde. Die Bewirtschaftung von Regenwasser sollte vor Ort durch Versickerung oder Verbrauch erfolgen. Ohne Abstimmung, aber mit dem Auftrag, sich bei anderen Gemeinden, die ähnlich verfahren, zu informieren, wurde dieser Punkt abgearbeitet.