Thema: Eichelberg "Das wäre ein Treppenwitz"

Leserbrief von Wolfgang Richter, Bayreuth
 Quelle: Unbekannt

Zur Berichterstattung über die geplante Wohnbebauung am Eichelberg.

 
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Der Stadtrat hat die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für ein neues Wohnbaugebiet am Eichelberg beschlossen. Dies ist grundsätzlich richtig vor dem Hintergrund einer Vielzahl von neu entstehenden Arbeitsplätzen (Medizin-Campus, Technologieachse Universität etc.) und der dadurch vermutlich wachsenden Nachfrage an Bauplätzen im Stadtgebiet. Bei näherer Betrachtung kommen Zweifel, ob die Lage des künftigen Baugebietes der richtige Ort ist.

Das geplante Wohngebiet liegt im unmittelbaren Umgebungsbereich der Bundesautobahn A 9 und ist damit Verkehrslärm ausgesetzt. Laut den Schall-Immissionskarten des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (Bayerischer Umweltatlas) gehören mindestens zwei Drittel des geplanten Baugebietes zu dem mit Verkehrslärm hochbelasteten Einzugsbereich einer Autobahn.

Die für alle empfohlenen Lärmgrenzwerte, die bei der Ausweisung von neuen Baugebieten einzuhalten sind, werden in Teilen des geplanten Baugebietes um das Achtfache überschritten. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Kommunen seit 2005 verpflichtet, für bestehende Wohnbebauungen in hochbelasteten Lärmbereichen Lärmaktionspläne zur Verringerung der Lärmbelastung aufzustellen.

Es wäre ein Treppenwitz, wenn Bayreuth erst ein Wohngebiet ausweist und dann, wenn die ersten Neuansiedlungen erfolgt sind, gesetzlich gezwungen ist, mit Lärmsanierungsmaßnahmen die Bürger vor Lärm zu schützen.

Nun kann man nicht von jedem Stadtrat, der der Einleitung des Planungsverfahrens zugestimmt hat, verlangen, dass er die neueren gesetzlichen Entwicklungen beim Lärmschutz ständig parat hat. Aber von einer Stadtverwaltung, die die Beschlussvorlage erstellt hat, sollte man erwarten, dass diese Zusammenhänge präsent sind.

Stattdessen wird in den Unterlagen für die Stadträte von der (Zitat) „Gewährleistung der Erholungsfunktion auf den Freiflächen des Baugebietes“ gesprochen und davon, dass durch „planerische Optimierungsmaßnahmen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können“. Selbst das Landesamt für Umweltschutz sagt, dass schon bei einer geringfügigen Überschreitung der Grenzwerte in der Nacht ein ungestörter Schlaf, auch bei nur teilweise geöffnetem Fenster, nicht mehr möglich ist.

In dem geplanten Baugebiet werden die Lärmpegelwerte um bis zum Achtfachen überschritten. Eine solche Planung ist ignorant, weil sie bestehende gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen nicht berücksichtigt. Und sie ist auch nicht hinnehmbar gegenüber den Neubürgern, da erhöhte Lärmpegel krank machen.