Thema: Eichelberg Abstandsfläche zum Panoramaweg ist zu gering

Leserbrief von Klaus D. Richter, Bayreuth
 Quelle: Unbekannt

Zum Artikel „Fastenkur für den Eichelberg“, Kurier vom 2. April.

 
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Schade, es wurde – wieder einmal – die Chance von Mitgliedern des Bauausschusses vertan, der Stadtverwaltung ihre Versäumnisse und Unzulänglichkeiten in Planung und Vorbereitung dieses Projektes entsprechend mit Ablehnung oder einer erneuten Wiedervorlage zu quittieren.

Stattdessen erfahren Kelm, Meyer zu Helligen und die Oberbürgermeisterin nach Vorlage eines faulen Kompromisses durch die CSU und ihrer anschließenden Zustimmung noch eine Bestätigung, die sie nicht verdienen.

Eine nun festgeschriebene Abstandsfläche von 70 Metern zum Panoramaweg ist genauso zu wenig wie eine Reduzierung der geplanten Wohneinheiten von 130 auf nun höchstens 100.

Ein simples Rechenbeispiel mit Aufstockung der bereits in dem Bereich vorhandenen Wohneinheiten mit 100 weiteren lässt die Zahl dann auf deutlich über 200 schnellen. Im direkten Vergleich wurde am Ausgang des Baugebiets Hohlmühle mit unter 200 Wohneinheiten schließlich ein Kreisverkehr errichtet, um die dortige Verkehrsproblematik in den Griff zu bekommen. Diese Möglichkeit besteht an der Einmündung des Eichelbergs in die Königsallee jedoch nicht.

Es stellt sich die Frage, wer tatsächlich von der nun an den Tag gelegten Eile profitiert. Die zahlreichen Interessenten, die in diesem Bereich bauen wollen? Die Stadt Bayreuth, damit sie weiter wachsen kann?

Oder sind es vielmehr doch die Investoren, die damit ihr Geld, auf Kosten von Natur und Anwohnern, endlich in zügig geplantem Umfang generieren können?

Hierzu hat schätzungsweise jeder seine eigene Meinung. Fest steht nämlich, dass bislang weder auf ein repräsentatives Verkehrsgutachten zurückgegriffen werden kann, noch ein bereits im Dezember vergangenen Jahres für Ende Juni 2019 vereinbarter Klimavortrag abgewartet wird. Ein Lärmschutzgutachten fehlt ebenfalls.

Verstehen muss das sicherlich niemand, das ist aber auch rational nicht möglich. Schließlich wird zum Beispiel auch bei jedem Fahrzeug in Deutschland zunächst eine Hauptuntersuchung durchgeführt, bevor es zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wird.