Worum geht es?
Zunächst um dieses Ungetüm: „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Damit schreibt das Bundesfinanzministerium ab 1. Januar 2017 neue Standards für elektronische Registrierkassen vor. Diese müssen dann gewährleisten, dass alle einzelnen Buchungen jederzeit verfügbar, maschinell les- und auswertbar sind – und zwar für einen Zeitraum von zehn Jahren. Das gilt auch für Buchungsabbrüche oder Stornos. Bislang war erlaubt, dass eine elektronische Kasse am Abend einen einzigen Tagesabschlussbon ohne Einzelbuchungen ausdruckt, der archiviert wurde.