Richter Edward Chen stellte in dem Verfahren bereits im vergangenen Jahr fest, dass Musks Angaben in den Tweets nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Die Geschworenen werden im Prozess zwar darauf hingewiesen, sollen aber bewerten, ob diese Äußerungen relevant für Anleger waren - und ihnen Schaden zufügten, weil sie sich darauf verließen. Auch müssen sie entscheiden, ob Musk bewusst war, dass er falsche Angaben machte.
Die Tweets hatten Musk und Tesla bereits heftigen Ärger eingebrockt. Der 51-Jährige und das Unternehmen zahlten nach Ermittlungen der Börsenaufsicht SEC wegen Irreführung von Anlegern Strafen von jeweils 20 Millionen Dollar. Außerdem musste Musk den Vorsitz im Verwaltungsrat aufgeben und sich verpflichten, potenziell kursrelevante Tweets von Tesla absegnen zu lassen.