Zechpreller muss lange hinter Gitter
In derselben Ausgabe berichtete der Kurier von einem Mann, der vom Bayreuther Amtsgericht wegen notorischer Zechprellerei zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der 34-Jährige aus Oberschlesien war bereits mehrfach in allen möglichen Teilen der Bundesrepublik wegen kleineren Delikten vor Gericht gewesen. Sechs Mal war er auch schon wegen Zechprellerei verurteilt worden, einmal sogar zu einer Haftstrafe von 18 Monaten.
Doch all diese Erfahrungen hatten den Mann nicht davon abgehalten, 1967 in einem Gasthaus in Gößweinstein erneut seine Rechnung nicht zu bezahlen. Trotz Schuldschein (der zu einem ungedeckten Konto gehörte, wie sich später herausstellte), blieb der Wirt skeptisch und rief die Polizei. Das Gericht in Bayreuth verurteilte den Zechpreller zu einer neuerlichen Haftstrafe von sechs Monaten.
Telefonhörerdiebe schlagen zu
Des Weiteren berichtete der Kurier von einer weiteren Straftat, deren Täter aber bislang völlig unbekannt waren: In den Nächten eines einzigen Wochenendes verschwanden aus mehreren Bayreuther Telefonzellen die Telefonhörer. Der oder die Diebe schnitten die Kabel ab und nahmen die Hörer mit. Die Polizei bat die Bevölkerung um Mithilfe.