Telefonhörerdiebe unterwegs

Von Alina Steffan

Der "Nordbayerische Kurier" feiert heuer sein 50-jähriges Bestehen. An dieser Stelle blicken wir täglich auf den Tag genau 50 Jahre zurück. Lesen Sie im Artikel die Titelseite von damals und einen Rückblick der lokalen Ereignisse. In der Ausgabe vom 13. Februar 1968 berichteten wir über eine mysteriöse Serie von Opel-Diebstählen, eine ebensolche Serie von Telefonhörerdiebstählen und einen Zechpreller, der das Zeche prellen einfach nicht lassen konnte.

 
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Die Bayreuther Kriminalpolizei konnte damals eine Serie von Autodiebstählen aufklären. Der Klau von über 20 Opel-Fahrzeugen hatte Bayreuth, Bamberg, Kulmbach und Kemnath zuvor monatelang in Atem gehalten. Wie der „Nordbayerische Kurier“ in der Ausgabe vom 13. Februar 1968 berichtete, war der 18-jährige Tatverdächtige gar kein Autospezialist.

Eine ganze Reihe von Anzeigen

Der junge Mann hatte gerade einmal vier Wochen als Lehrling in einer Autowerkstatt gearbeitet. Dabei hatte er immerhin gelernt, wie man Fahrzeuge bestimmter Marken auch ohne Zündschlüssel starten konnte. Das erklärte auch, warum lediglich Opel-Autos gestohlen worden waren. In fast allen Fällen waren die Fahrzeuge wenig später wieder aufgetaucht – meist waren nicht einmal die Wertgegenstände darin entwendet worden.

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Der 18-Jährige gestand, aus reiner Fahrleidenschaft gehandelt zu haben. Einen Führerschein besaß er nicht. Meist fuhr er durch ganz Oberfranken und die Fränkische Schweiz, manchmal sogar bis Nürnberg. Nicht selten wechselte er unterwegs die Fahrzeuge. So gingen zum Zeitpunkt der Festnahme 22 Diebstähle und 13 Versuche auf das Konto des jungen Bayreuthers. Einmal baute er auch einen Unfall, als er die Kontrolle über einen der Wagen verlor und in eine Scheune krachte. Beim Verhör gestand der Autodieb schließlich auch noch, in Bamberg mehrere Zigarettenautomaten aufgebrochen zu haben. Der 18-Jährige hatte mit einer ganzen Reihe an Anklagen zu rechnen.

Zechpreller muss lange hinter Gitter

In derselben Ausgabe berichtete der Kurier von einem Mann, der vom Bayreuther Amtsgericht wegen notorischer Zechprellerei zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der 34-Jährige aus Oberschlesien war bereits mehrfach in allen möglichen Teilen der Bundesrepublik wegen kleineren Delikten vor Gericht gewesen. Sechs Mal war er auch schon wegen Zechprellerei verurteilt worden, einmal sogar zu einer Haftstrafe von 18 Monaten.

Doch all diese Erfahrungen hatten den Mann nicht davon abgehalten, 1967 in einem Gasthaus in Gößweinstein erneut seine Rechnung nicht zu bezahlen. Trotz Schuldschein (der zu einem ungedeckten Konto gehörte, wie sich später herausstellte), blieb der Wirt skeptisch und rief die Polizei. Das Gericht in Bayreuth verurteilte den Zechpreller zu einer neuerlichen Haftstrafe von sechs Monaten.

Telefonhörerdiebe schlagen zu

Des Weiteren berichtete der Kurier von einer weiteren Straftat, deren Täter aber bislang völlig unbekannt waren: In den Nächten eines einzigen Wochenendes verschwanden aus mehreren Bayreuther Telefonzellen die Telefonhörer. Der oder die Diebe schnitten die Kabel ab und nahmen die Hörer mit. Die Polizei bat die Bevölkerung um Mithilfe.

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