GASTRONOMIE: Bars, Kneipen, Restaurants und ähnliche Einrichtungen müssen wie im Frühjahr wieder ihre Pforten schließen. Erlaubt bleibt nur die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Clubs und Diskotheken bleiben auch weiter dicht.
REISEN: Es gibt zwar kein Reiseverbot, gleichwohl sind aber alle Bürger aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote sind nur noch für nicht touristische Zwecke gestattet.
DIENSTLEISTUNGEN: Betriebe mit besonderer körperlicher Nähe wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen nicht mehr weiterarbeiten. Medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa Physio-, Ergo-, Logotherapie oder Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons dürfen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene weiter geöffnet bleiben.
HANDEL: Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
BILDUNG/SOZIALES: Schulen und Kindergärten bleiben offen, ebenso Hochschulen und Universitäten. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen dürfen auch weiter öffnen. Überall gilt die Maskenpflicht, wobei es hier zu regionalen Ausnahmen kommen kann.