In Artikel 5 des Grundgesetzes steht geschrieben, dass die „Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film (…) gewährleistet“ wird und Zensur nicht stattfindet. Das Grundgesetz und seine „verfassungsmäßige Ordnung“ sind zwar durch die sogenannte Ewigkeitsklausel geschützt. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht ganz legale, mehr oder weniger subtile Wege gäbe, die Werte und Normen des Grundgesetzes zu unterlaufen, auszuhöhlen. So eben auch die Pressefreiheit.