Eine Sache des Bürgermeisters
Im Landratsamt selbst hält man sich bedeckt. Zu solchen Genehmigungsverfahren äußere sich die Behörde grundsätzlich nicht. Es sei Sache des Bürgermeisters, was er da offenlege wolle oder auch nicht. Nun, Bürgermeister Uwe Raab spielt mit offenen Karten. Sagt, ja, es gebe da sehr wohl „Feststellungen und Auflagen“.