Es ist absurd, dass sich das Oberlandesgericht Bamberg damit befassen muss, ob der Discounter Netto den Nutzern seiner App zusätzliche Rabatte beim Einkauf in seinen Supermärkten anbieten darf. Oder ob es sich um einen Fall von Diskriminierung handelt, weil zum Beispiel ältere Menschen Smartphones und Apps nicht nutzen könnten und so höhere Preise zahlen müssten als andere Kunden, wie die Verbraucherzentrale in ihrer Klage anführt. Derartige Verfahren widersprechen vollkommen dem Geist der freien Marktwirtschaft.
Streit um Netto-App Digitalisierung – die Aufgabe für alle
Thomas Scharnagl 18.03.2026 - 16:45 Uhr