Mehrbelastung befürchtet Scholz: Einige müssen wohl mehr Grundsteuer zahlen

Finanzminister Olaf Scholz spricht bei einer Diskussion zur Grundsteuer mit Haus- und Grundstückseigentümern. Foto: Michael Kappeler Foto: dpa

Mit der Grundsteuerreform muss es noch dieses Jahr klappen. So will es das Verfassungsgericht. Finanzminister Scholz hat einen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Mehrbelastungen sollen zwar verhindert werden - doch Hausbesitzer glauben nicht daran.

 
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Berlin - Finanzminister Olaf Scholz (SPD) kann nicht ausschließen, dass einige Hausbesitzer und Mieter künftig mehr Grundsteuer zahlen müssen als bisher.

Die nötige Steuerreform solle zwar nicht dazu genutzt werden, die Einnahmen der Kommunen zu steigern, versicherte er am Donnerstag bei einer Diskussion mit dem Eigentümerverband Haus und Grund. Wer aber in einem Haus wohne, das derzeit unterbewertet sei, müsse voraussichtlich mehr zahlen.

"Es ist das Ziel, dass es nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens in Deutschland kommt, weder insgesamt, noch in der einzelnen Gemeinde", sagte Scholz. Das gelte aber unterm Strich und nicht für jeden einzelnen Bürger.

Die Grundsteuer muss bis Ende des Jahres neu geregelt sein. Scholz will, dass künftig der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Alle rund 36 Millionen Häuser und unbebaute Grundstücke müssten dann neu bewertet werden. Das Bundesland Bayern dagegen wünscht sich ein Modell, das allein auf der Fläche basiert.

Letztlich aber bestimmen die Kommunen die Höhe der Grundsteuer durch ihre Hebesätze. Scholz geht davon aus, dass die Gemeinden diesen Faktor senken werden, damit ihre Bürger nicht stärker belastet werden - garantieren kann er dies aber nicht. "Es gibt kein Mittel, die Gemeinden zu zwingen, es so oder so zu machen", sagte er. Doch: "Kein Bürgermeister wird es überleben, wenn er den Hebesatz nicht senkt, falls es zu einem Mehraufkommen in seiner Kommune kommt." Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke widersprach: Eine entsprechende Zusage aller Bürgermeister habe Scholz nicht. Der Verband befürchtet, dass Hausbesitzer und Mieter künftig mehr zahlen müssen.

Die Grundsteuer zahlt jeder, der ein Grundstück oder Gebäude besitzt - sie kann auch auf Mieter umgelegt werden. In die Berechnung fließen drei Werte ein: 1) Die Finanzämter kalkulieren den sogenannten Einheitswert - derzeit noch auf Basis von veralteten Immobilienwerten aus den Jahren 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland). Genau diese Kalkulation soll jetzt geändert werden. 2) Multipliziert wird der Einheitswert mit der Steuermesszahl. Die hängt unter anderem davon ab, ob man nur eine Wohnung oder zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus besitzt. 3) Das Ergebnis wird noch einmal multipliziert mit einem von der Kommune festgelegten Hebesatz. Diese Hebesätze sind in Deutschland sehr unterschiedlich, der Durchschnitt im Jahr 2017 lag bei 375 Prozent. Spitzenreiter war die hessische Gemeinde Nauheim mit 960 Prozent. BEISPIELRECHNUNG: Eine Familie hat ein Einfamilienhaus in einem westlichen Bundesland. Das Finanzamt ermittelt für das Gebäude einen Einheitswert von 35 000 Euro. Die Steuermesszahl beträgt laut Grundsteuergesetz 2,6 Promille. Bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 375 Prozent würde die Familie 341 Euro Grundsteuer im Jahr bezahlen. Stünde das Haus im hessischen Nauheim (Hebesatz 960 Prozent), würden ganze 873 Euro fällig. Rund 30 Kilometer weiter westlich, in Ingelheim am Rhein (Hebesatz 80 Prozent), müsste man nur rund 73 Euro zahlen.

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