Heute sorgen nur 27 Prozent mit Riester-Verträgen vor. Insgesamt fehlt laut Rentenversicherung fast vier von zehn Beschäftigten betriebliche oder private Altersvorsorge, um gesetzliche Rentenlücken auszugleichen – Tendenz rückläufig. 2001 wurde wegen der Alterung der Gesellschaft eine schrittweise Senkung des Rentenniveaus eingeleitet und die staatliche Riester-Förderung eingeführt.
Für Grundsätzliches: Die Rentenkommission
Grundsätzliche Schritte zu allen drei Säulen der Altersvorsorge – also gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und private Altersvorsorge – sollen in einer Rentenkommission aus Politik und Wissenschaft ausgehandelt und ab Sommer 2026 in Gesetzen umgesetzt werden, haben die Koalitionäre versprochen. Auch über mögliche Änderungen beim Renteneintrittsalter soll gesprochen werden.
Aussichten für Beitragszahler
Anders als für das Rentenniveau soll für den Beitragssatz keine Haltelinie mehr gelten. Auch ohne Reform würde er ansteigen. So müssen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die Arbeitgeber und Versicherten – seit 2018 unverändert 18,6 Prozent vom Einkommen zahlen. Nach einem ersten leichten Anstieg 2027 soll der Prozentsatz weiter ansteigen, die 20-Prozent-Marke 2030 erreichen und 2040 bei 21,4 Prozent liegen.