Marianne und Markus Specht gegen die Gemeinde Fichtelberg. Ihr Gasthof Specht, 60 Zimmer, vier Apartments, ein Ferienhaus und eine Gaststätte bekommen, wie alle anderen Gaststätten und Hotels in der Gemeinde auch, einen Bescheid über ihren Fremdenverkehrsbeitrag. Den setzte die Gemeinde mit einem sogenannten Vorteilssatz in Höhe von 90 Prozent auf 1858,65 Euro für das Jahr 2018 fest. Der Vorteilssatz ist dabei, vereinfacht gesagt, der Anteil der Touristen am Gewinn und Umsatz des Unternehmens. Den Spechts stieß sauer auf, dass dieser Vorteilssatz plötzlich von 55 auf satte 90 Prozent stieg – und sie klagten dagegen. Vergebens.