Laut Staatsanwalt Bernhard Voit wollte die Angeklagte ihrer Konkurrentin dafür „einen Denkzettel“ verpassen, dass sie auf dem Nachbar-Grundstück eine Pferdekoppel samt Stallungen errichten wollte. Erst im Prozess räumte die psychisch Kranke die Tat ein und entschuldigte sich bei der Geschädigten. Die Kripo Weiden ermittelte zunächst sogar wegen versuchten Mordes, doch ein Tötungsvorsatz ließ sich im Verlauf des Verfahrens nicht erhärten.
Das Opfer, eine Arzthelferin und passionierte Westernreiterin, kannte die Angeklagte seit Schultagen. Seit ihr Bauvorhaben im Ort bekannt geworden sei, habe der Terror begonnen: „Sie steckte mir die Zunge raus, streckte den Mittelfinger entgegen, spritzte mich und meinen Freund nass und bremste mich auf der Straße aus“, schilderte die Nebenklägerin dem Gericht. Ein Annäherungsverbot war die Folge.
Die körperlichen Schäden durch den Zusammenstoß blieben überschaubar, doch seit dem Vorfall lebt die junge Frau in Angst vor ihrer Nachbarin. Laut psychiatrischem Gutachter leidet diese an überhöhter Kränkbarkeit, sei ein sozialer Außenseiter. „Sie ist eine tickende Zeitbombe“, mahnte Nebenklage-Anwalt Burkhard Schulze. Dennoch beließ es das Gericht bei der Anordnung einer regelmäßigen ambulanten Behandlung in der Psychiatrie, 4000 Euro Schmerzensgeld und einem Führerscheinentzug für 16 Monate