Mit Erschließungsbeiträgen für alte Straßen, die nie ganz fertig gestellt wurden, schlagen sich zurzeit viele Kommunen in Bayern herum, weil ihnen das Gesetz eine Frist bis Ende März 2021 gesetzt hat. Danach können Anlieger nicht mehr an den Kosten beteiligt werden. So sieht es eine Übergangsregelung für die Straßenerschließungsbeitragssatzung (Strebs) vor. Bad Berneck ist der einzige derartige Fall aus dem Landkreis, auch die Stadt Bayreuth hat dieses Problem nicht. Was den Fall noch besonders macht: Bad Berneck ist eine Konsolidierungsgemeinde und will keinesfalls die Zahlung von Stabilisierungshilfen gefährden, auf die die Stadt angewiesen ist. Das hatten die Stadträte offenbar im Blick, als sie die Maßnahme Vordere Warmeleite im Oktober in nicht-öffentlicher Sitzung auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen hatten.
Strebsstreit Landtag soll Bad Berneck helfen
Von Peter Rauscher 06.02.2019 - 12:20 Uhr