Straßenausbaubeitragssatzung (SABS): Neues Gesetz ab 1. April SABS: Nicht auf einmal zahlen

Von Jürgen Umlauft
Das neue Gesetz zu den Straßenausbaubeiträgen tritt am 1. April in Kraft. Foto: red Foto: red

Auf der Tagesordnung im Bayerischen Landtag stand am Donnerstag die Neuordnung der Straßenausbaubeiträge. Das Gesetz tritt am 1. April in Kraft. Es hat zur Folge, dass beitragserhebende Gemeinden künftig von der Einmalzahlung auf jährlich wiederkehrende Beiträge umstellen können.

 
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Der Vorteil der neuen Regelung ist, dass die erhobenen Beiträge über mehrere Jahre gestreckt und auf mehr Schultern verteilt werden.

Nach Einschätzung des SPD-Abgeordneten Klaus Adelt, dessen Fraktion die Novelle angeschoben hatte, dürften damit „Horrorzahlungen in fünfstelliger Höhe“ der Vergangenheit angehören. „Die Straßenausbaubeiträge werden sozial gerechter und solidarischer“, erklärte Adelt. Zudem wurden mehrere Maßnahmen zur Kostendämpfung beschlossen.

Eine kleine Erleichterung sieht auch Karl Lappe, erster Bürgermeister von Mistelgau (Landkreis Bayreuth). Die neue Regelung komme aber allenfalls einem Liquiditätsaufschub gleich. Lappe hätte sich gewünscht, dass jede Gemeinde selbst entscheiden kann, ob sie überhaupt Straßenausbaubeiträge erheben will. Nun müsse man aber erst einmal die Details des Gesetzes abwarten.

Intensive Debatte

Tatsächlich haben sich nach einer intensiver Debatte die Fraktionen im Landtag darauf verständigt, die Erhebung der Beiträge für die Kommunen nicht zur Pflicht zu machen. So wird es dabei bleiben, dass reiche Kommunen keine Beiträge erheben können, während finanzschwache praktisch dazu gezwungen sind.

Joachim Hanisch (Freie Wähler) forderte aber die kommunalen Aufsichtsbehörden auf, bei Ausnahmen künftig restriktiver vorzugehen. Die fortgeschriebene Soll-Bestimmung bedeute, dass die Erhebung der Gebühr der Regelfall sein sollte. Klar geregelt ist dagegen, dass Kommunen in Zukunft ihre Bürger über anstehende Ausbaumaßnahmen im gemeindlichen Straßennetz informieren müssen.

Auf Wunsch der CSU wurde auch eine Altanlagenregelung eingefügt. Demnach dürfen für Straßen, deren erste technische Herstellung länger als 25 Jahre zurückliegt, keine Erschließungsgebühren mehr verlangt werden. Diese liegen im Regelfall deutlich höher als die Ausbaubeiträge.

Neue Kur- und Erholungsorte:

Mehrere oberfränkische Kommunen können sich Hoffnung auf eine Ernennung zum Kur- oder Erholungsort machen. Im Zuge der Novelle des Kommunalabgabengesetzes machte der Landtag auf Antrag der CSU dafür den Weg frei. Demnach können in Bayern künftig auch „Orte mit Heilquellenkurbetrieb“ und „Orte mit Heilstollenkurbetrieb“ ausgewiesen werden. Mögliche Nutznießer könnten gemäß der Beschlussvorlage die Gemeinden Pottenstein und Weißenstadt sein, dazu auch Bayreuth mit der „Lohengrin Therme“. Für anerkannte Kur- und Erholungsorte gelten besondere Fördermöglichkeiten, zudem können die Kommunen von ihren Gästen Kurbeiträge erheben. Über die Anerkennung als Prädikatsgemeinde entscheiden laut Gesetz das Innen-, das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium auf Antrag im Einvernehmen.

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