Auf Wunsch der CSU wurde auch eine Altanlagenregelung eingefügt. Demnach dürfen für Straßen, deren erste technische Herstellung länger als 25 Jahre zurückliegt, keine Erschließungsgebühren mehr verlangt werden. Diese liegen im Regelfall deutlich höher als die Ausbaubeiträge.
Neue Kur- und Erholungsorte:
Mehrere oberfränkische Kommunen können sich Hoffnung auf eine Ernennung zum Kur- oder Erholungsort machen. Im Zuge der Novelle des Kommunalabgabengesetzes machte der Landtag auf Antrag der CSU dafür den Weg frei. Demnach können in Bayern künftig auch „Orte mit Heilquellenkurbetrieb“ und „Orte mit Heilstollenkurbetrieb“ ausgewiesen werden. Mögliche Nutznießer könnten gemäß der Beschlussvorlage die Gemeinden Pottenstein und Weißenstadt sein, dazu auch Bayreuth mit der „Lohengrin Therme“. Für anerkannte Kur- und Erholungsorte gelten besondere Fördermöglichkeiten, zudem können die Kommunen von ihren Gästen Kurbeiträge erheben. Über die Anerkennung als Prädikatsgemeinde entscheiden laut Gesetz das Innen-, das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium auf Antrag im Einvernehmen.