Der Landtag hat einstimmig einer Änderung des Strafvollzugsgesetz zugestimmt. Damit erhalten arbeitende Gefangene in Bayern ab dem 1. Juli einen Stundenlohn von durchschnittlich 3,37 Euro ausbezahlt. Die genauen Beträge sind danach gestaffelt, wie anspruchsvoll die Tätigkeiten sind. Bisher lag der Durchschnittslohn bei 2,02 Euro. Rechnerisch ist die Entlohnung höher, sie wird allerdings mit den Aufwendungen für Verpflegung, Kleidung und Unterkunft verrechnet. Außerdem müssen die Häftlinge vom ausbezahlten Lohn rund die Hälfte als „Überbrückungsgeld“ für die ersten Zeit nach ihrer Haftentlassung ansparen.
Strafvollzug Mehr Geld für Knastinsassen
Jürgen Umlauft 06.06.2025 - 15:00 Uhr