Straffreiheit gegen Sex Polizist will Frau bei Kontrolle nackt sehen

Symbolfoto: dpa Quelle: Unbekannt

WEIDEN. Straffreiheit gegen sexuelle Gefälligkeiten - diesen Vorschlag hat ein Polizist aus der Oberpfalz bei einer Verkehrskontrolle einer Autofahrerin gemacht.

 
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Das Amtsgericht Weiden habe den Mann deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Weiden am Montag. Die Straftaten: Bestechlichkeit und versuchte Strafvereitelung im Amt. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Urteil hatte der Polizist bei einer Verkehrskontrolle im Auto der Mittzwanzigerin unter anderem einen Teleskopschlagstock und einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker entdeckt - in der Tat eine Ordnungswidrigkeit. Er habe deshalb ein Ordnungsgeld verlangt.

Weil die Frau kein Bargeld dabei hatte, schlug er ihr laut Gericht auch mit eindeutigen Gesten vor, die Schulden anders zu begleichen. Die Autofahrerin lehnte ab. Auf sein Ansinnen, sich ihm dann nackt zu zeigen, ließ sie sich laut Gericht aber ein und entblößte kurz Teile ihres Körpers. Daraufhin habe sie weiterfahren können. In der Polizeistation in Waldsassen habe sie dann Anzeige erstattet.

Vor Gericht hatte der Polizeibeamte die Vorwürfe eingeräumt und sich entschuldigt. Sollte das Urteil vom Donnerstag rechtskräftig werden, könnte es für den Polizisten dienstrechtliche Konsequenzen haben. Das Beamtenrecht sieht bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr den Verlust der Beamtenrechte vor.

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