Steigende Zahlen Corona: Bayreuth ist dunkelrot

Von , aktualisiert am 26.10.2020 - 15:27 Uhr

BAYREUTH - Die Infektionszahlen in Stadt und Landkreis Bayreuth steigen weiter. Demnach erreicht das Stadtgebiet bereits den dunkelroten Bereich.

 
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Das Landratsamt Bayreuth meldet die Corona-Fälle in Stadt und Landkreis Bayreuth am heutigen Montag, 26. Oktober. Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt im Landkreis 89,71 und in der Stadt Bayreuth 135,05. Im Landkreis sind heute 94 und in der Stadt Bayreuth 102 Personen nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert.

Seit Ausbruch der Pandemie wurden insgesamt im Landkreis 556 und in der Stadt Bayreuth 405 Personen positiv auf Covid-19 getestet. 27 Patienten aus dem Landkreis sowie zehn aus der Stadt Bayreuth sind bisher an den Folgen der Infektionskrankheit COVID-19 verstorben.

Als genesen gelten 435 Personen aus dem Landkreis und 293 aus der Stadt, darunter sowohl Personen, die mit typischer Symptomatik erkrankt gewesen waren, aber auch solche, bei denen trotz fehlender Krankheitszeichen ein positiver Test auf CoV-2 vorgelegen hatte.

Wie die Stadt Bayreuth ergänzend mitteilte, gelten nun folgende Maßnahmen:

Maskenpflicht: Die von der Stadt bereits angeordnete Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen sowie das Verbot von Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Bereich der Innenstadt gelten unverändert weiter. Eine Auflistung der fraglichen Straßen und Plätze steht auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de zur Verfügung. Die Maskenpflicht am Platz im Bereich der Schulen gilt für alle Jahrgangsstufen.

Private Feiern und Treffen: Auch hier ändert sich zur Rot-Phase nichts, das heißt der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.

Sperrstunde: Die Sperrstunde für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wird um eine weitere Stunde vorgezogen, sie gilt von 21 bis 6 Uhr. Ausgenommen hiervon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.   

Verkauf von Alkohol: Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist ebenfalls ab 21 Uhr (bis 6 Uhr) untersagt.

Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen aller Art dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Ausgenommen hiervon sind Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulveranstaltungen.

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