Private Feiern und Treffen: Auch hier ändert sich zur Rot-Phase nichts, das heißt der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.
Sperrstunde: Die Sperrstunde für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wird um eine weitere Stunde vorgezogen, sie gilt von 21 bis 6 Uhr. Ausgenommen hiervon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
Verkauf von Alkohol: Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist ebenfalls ab 21 Uhr (bis 6 Uhr) untersagt.
Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen aller Art dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Ausgenommen hiervon sind Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulveranstaltungen.