Bayreuth – Unverändert bleibt die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Neu ist, dass die Fahrgäste des Stadtbusverkehrs künftig nachweisen müssen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler.