Stadtwerke Das gilt in Bayreuths Bussen und Bädern

red
Symbolbild. Foto: Eric Waha/Archiv

Ab Mittwoch, 24. November, greifen die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Für die Fahrgäste des Bayreuther Stadtbusverkehrs gilt dann: Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Badegäste der Lohengrin-Therme und des Stadtbades müssen entweder geimpft oder genesen sein und sie brauchen zudem einen gültigen Schnelltest. Außerdem werden die Stadtwerke Bayreuth ihr Kundencenter Energie & Wasser an der ZOH und ihren Hauptsitz in der Birkenstraße ob des hohen Infektionsgeschehens ebenfalls ab Mittwoch schließen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtwerke.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Bayreuth – Unverändert bleibt die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Neu ist, dass die Fahrgäste des Stadtbusverkehrs künftig nachweisen müssen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler.

„Wir werden diese neue Auflage stichprobenartig kontrollieren und Fahrgäste, die den 3G-Nachweis nicht erbringen, auffordern, den Bus zum Schutz der anderen Fahrgäste zu verlassen“, kündigt Jürgen Bayer, Geschäftsführer der Stadtwerke Bayreuth, an. Er hoffe auf das Verständnis der Fahrgäste und sei zuversichtlich, dass das neue Gesetz schnell gelebt wird.

„Im Hinblick auf die Einführung der Maskenpflicht im ÖPNV waren wir begeistert, wie toll unsere Fahrgäste mitgemacht haben. Wir wünschen uns, dass unsere Kundinnen und Kunden die 3G-Regel genauso gut einhalten.“

Neben der 3G-Regel halten die Stadtwerke an ihren bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen in den Stadtbussen fest: „Wir lassen die Lüftung in den Bussen auf höchster Stufe laufen, wir halten Fenster und Dachluken geöffnet, so es das Wetter zulässt, und wir öffnen an jeder Haltestelle sämtliche Türen, um die Aerosol-Konzentration möglichst niedrig zu halten“, betont Bayer.

Nicht 3G, sondern 2G-Plus gilt ab Mittwoch, 24. November, im Stadtbad und in der Lohengrin-Therme. Das heißt: Badegäste müssen entweder geimpft oder genesen sein – und zudem brauchen sie einen gültigen Schnelltest. Gemäß den Regelungen der bayerischen Staatsregierung sind nur Kinder unter zwölf Jahren sowie Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, von dieser Regelung ausgenommen.

Unabhängig von den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes haben sich die Stadtwerke Bayreuth angesichts des hohen Infektionsgeschehens dazu entschlossen, sowohl das Kundencenter Energie & Wasser an der ZOH als auch den Hauptsitz in der Birkenstraße ab Mittwoch, 24. November, für Kunden zu schließen. Die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail sei aber sichergestellt. Das Kundencenter Verkehr an der ZOH bleibt hingegen geöffnet.

Bilder