So ist es in der zweiten und dritten Stufe des Notfallplans Gas durch das kürzlich novellierte Energiesicherungsgesetz möglich, dass Energieversorger stark gestiegene Einkaufspreise schneller an ihre Kunden weitergeben dürfen. Die Ankündigungsfrist hat der Gesetzgeber für diesen Fall von sechs Wochen auf eine verkürzt.
Diese Möglichkeit ist aber an Bedingungen geknüpft: Die Bundesnetzagentur muss eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland feststellen und dies im Bundesanzeiger veröffentlichen – beides ist bislang nicht geschehen.
Einkauf zu Marktpreisen
Eine Prognose über die weitere Entwicklung der Gaspreise sei in der aktuellen Situation nicht möglich. Jan Koch betont aber, dass auch die Stadtwerke Bayreuth zu Marktpreisen einkaufen. Würden diese auf dem hohen Niveau verbleiben oder gar weiter steigen, müsse das Unternehmen reagieren.
„Wir hoffen, dass das nicht nötig sein wird, weil unsere Kunden, wie auch alle anderen Gaskunden in Deutschland, bereits stark belastet sind. Umso wichtiger ist es unserer Ansicht nach, dass die Politik vor allem jenen hilft, die wenig haben und sich die hohen Energiepreise schlicht nicht mehr leisten können.“
Sollte sich die Situation weiter verschärfen, kann das Bundeswirtschaftsministerium die dritte und letzte Stufe des Notfallplans Gas aktivieren: die Notfallstufe. Dann würde der Staat in Form der Bundesnetzagentur das Heft des Handelns übernehmen. Bei einer Gasmangellage könnte die Behörde dann bestimmen, wer noch Gas bekommt.
Vor allem die Industrie wäre davon betroffen, weil private Verbraucher ebenso geschützt sind wie grundlegend soziale Dienste wie etwa die Gesundheitsversorgung.
„Wir hoffen, dass es zu diesem Schritt nicht kommt, aber auch hierauf sind wir vorbereitet“, betont Koch.