Stadtrat entscheidet Kulmbach will auf Windkraft bauen

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Gleich sechs mögliche Gebiete werden dem Stadtrat am Donnerstag vorgelegt. Umfangreiche Bedingungen waren an die Auswahl der Standorte geknüpft.

 
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Windkraftanlagen zu bauen wird in Bayern wieder einfacher. Der Kulmbacher Stadtrat Gebiete als mögliche Standorte prüfen lassen. Sechs stehen zur Auswahl. Foto: www.tom-hof.de/Thomas Neumann

Wenn am kommenden Donnerstag der Kulmbacher Stadtrat tagt, wird eines der großen Themen die Windkraft sein. Nach dem Entwurf der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Kulmbach werden insgesamt sechs Vorschläge für einen möglichen Windkraftausbau im Kulmbacher Stadtgebiet unterbreitet, teilt Stadtratsmitglied Rainer Ludwig (WGK) jetzt mit. Oberbürgermeister Ingo Lehmann (SPD) bestätigt das: „Die Stadt Kulmbach hat schon einige Flächen für Windkraft ausgewiesen und wird sich in der Stadtratssitzung am Donnerstag mit weiteren potenziellen Flächen befassen. Ich stehe dieser Entwicklung positiv gegenüber, zumal wir so auch als Kommune einen weiteren Schritt in Sachen regenerativer Stromerzeugung gehen können.“

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Die jetzt ins Gespräch gebrachten Gebiete sind im Norden in der Nähe von Grafendobrach und im Süden zwischen Döllnitz und Windischenhaig sowie zwischen Forstlahm und Heinersreuth. Zudem werde ein Vorranggebiet bei Oberkodach empfohlen. Zwischen 0,25 und 0,88 Quadratkilometer groß sind die jeweiligen Flächen.

Für Rainer Ludwig ist es ein Grund zur Freude, dass es mit dem Ausbau der Windkraft in der Stadt jetzt weitergehen soll: „Aufgrund der jüngsten politischen Entscheidungen in Berlin und München hat sich die Stadt Kulmbach dazu entschieden, aktiv in den Prozess zum Ausbau der Windenergie einzubringen und entsprechende Vorranggebiete zu benennen – dies ist ein bahnbrechender Schritt zum Erreichen der Klimaschutzziele und der Energiewende auf lokaler Ebene – Kulmbach setzt Akzente für die Region!“

Welche und wie viele der Vorschläge letztendlich tatsächlich umgesetzt und als Vorranggebiete ausgewiesen werden, sei noch offen, teilt Ludwig mit. Die Entscheidung liege beim Stadtrat. Seine Unterstützung habe das Vorhaben, erklärte Ludwig, der im Landtag energiepolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Wähler ist.

Leicht hat es sich die Stadtverwaltung nicht gemacht bei ihrer Suche nach möglichen Standorten für Windräder. Zahlreiche Kriterien mussten erfüllt sein, um in die Auswahl zu kommen, kann man den Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am Donnerstag entnehmen. Puffer um Siedlungsgebiete wurden auf 800 beziehungsweise 1000 Meter festgelegt. Im Radius von zwei Kilometern um die Plassenburg sollten Windräder ebenfalls passé sein. Um den Kulmbacher Flugplatz herum wurden 1,5 Kilometer, um das Klinikum 500 Meter Radius ausgeschlossen. Große Stromleitungen wie der Ostbayernring brauchen Abstände von 200 Metern, an Bundesstraßen dürfen die Windkraftanlagen nicht näher als 50 Meter heranrücken. Landschaftsschutzgebiete müssen ebenso berücksichtig werden wie Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete und noch einiges mehr.

Die sechs nun ermittelten möglichen Standorte könnten aber selbst wenn sich der Stadtrat für alle entscheiden würden, bei einer Einzelfallprüfung, die in jedem Fall noch nötig werden wird, noch reduziert werden. „Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung bezogen auf konkrete Vorhaben weitere Einschränkungen vorzunehmen sind“, lautet die Einschätzung von Bauamtsleiter Jens Elllinghaus.

Am 27. Oktober hat der bayerische Landtag eine Teillockerung der sogenannten „10H Regelung“ beschlossen. Diese sieht vor, dass der Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen, Bahntrassen und Wind-Vorranggebieten auf 1000 Meter reduziert wird. Ab Juni 2023 soll diese landesplanungsrechtliche Abstandsregelung für Wind-Vorranggebiete entfallen. Grundsätzlich, so die Information für die Stadträte, könne von einem Abstandsbedarf von 800 Metern zu Siedlungsflächen ausgegangen werden. Eine immissionsschutzrechtliche Einzelfallprüfung sei allerdings in jedem Fall notwendig. mbu