Stadtrat beschließt Windkraft bei Grafendobrach

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Sechs Standorte hat die Stadt Kulmbach untersuchen lassen. Nun geht als erste eine städtische Fläche ins Verfahren. Das hat ganz besondere Gründe.

 
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Eine Fläche bei Grafendobrach wird die Stadt Kulmbach dem Regionalen Planungsverband als Standort für Windkaftanlagen vorschlagen. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

„Alles läuft auf Grafendobrach hinaus“, erklärte Bauamtsleiter Jens Ellinghaus am Donnerstag dem Kulmbacher Stadtrat. Der hat, wie berichtet, Untersuchungen anstellen lassen, wo es im Kulmbacher Stadtgebiet möglich ist, Windkraftanlagen zu erreichten. Sechs mögliche Standorte waren ermittelt worden. Zwei Flächen im Gebiet nahe der Stadtteile Grafendobrach und Lehenthal in Richtung Stadtsteinach beziehungsweise Rugendorf werden jetzt dem Regionalen Planungsverband vorgeschlagen. Der Vorteil: Beide Grundstücke gehören der Stadt. Damit könnte das bisher gefahrene Konzept, die Stromerzeugung über die Stadtwerke in städtischer Hand noch weiter auszubauen, weiter verfolgt werden. Bei Grafendobrach befindet sich bereits eine Freiflächenfotovoltaikanlage, die ebenfalls mehrheitlich der Stadt gehört.

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Dritter Bürgermeister Ralf Hartnack (WGK) begrüßte die Entscheidung. so habe die Stadt die Chance, selbst mit einzugreifen und auch die Bürger zu beteiligen. Nachdem nun die Verpflichtung, bestimmte Gebiete auszuweisen, erfüllt sei, habe man die Möglichkeit, in Ruhe zu überlegen, welche weiteren Vorranggebiete ausgewiesen werden können. Michael Pfitzner (CSU) wollte wissen, ob mit dem Beschluss, den der Stadtrat am Donnerstag getroffen hat, auch schon der Bau von Windrädern beschlossen worden ist. Das, so lautete die Antwort, sei nicht der Fall. Es werde nun erst einmal ein Verfahren eingeleitet. Alles weitere müsse dann gegebenenfalls gesondert beschlossen werden. Bis auf die beiden Mitglieder der AfD stimmten alle Stadträte zu. Der Planungsverband Oberfranken-Ost ist gerade dabei, ein Windenergiekonzept zu erarbeiten.

Bis zum Jahr 2027 ist für Bayern im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegt, dass 1,1 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen muss, bis Ende 2023 müssen es 1,8 Prozent sein. Kulmbach könne laut Ellinghaus mit den jetzt untersuchten Grundstücken mehr als drei Prozent Vorrangflächen zur Verfügung stellen.