Staatsregierung legt Gesetzentwurf vor Abstandsregel für Windräder kommt

Von Moritz Kircher

Die Abstandsregel für Windräder in Bayern kommt. Mit einer Änderung im Baugesetzbuch zum 1. August soll den Bundesländern die Möglichkeit gegeben werden, eigene Gesetze für Abstände von Windrädern zu Wohnsiedlungen zu erlassen. Die Staatsregierung will davon Gebrauch machen und legt heute einen Gesetzentwurf vor. Alle Bauanträge für Windräder, die nach dem 4. Februar eingereicht wurden, sollen nach einem neuen Gesetz beurteilt werden.

Windräder in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern: Diesen Anblick soll es künftig für neue Windräder in Bayern nicht mehr geben. Foto: dpa Foto: red

Wie seit Monaten diskutiert, soll der Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebäuden in Bayern künftig das Zehnfache der Höhe der Anlage betragen. Der Abstand für ein Windrad mit 200 Metern Höhe muss demnach mindestens zwei Kilometer betragen. Das soll laut Gesetzentwurf sowohl für den Abstand zu bestehenden Wohnhäusern als auch für Wohngebäude gelten, die im Abstandsbereich zulässigerweise errichtet werden können.

Nach der Werbung weiterlesen

Gemeinden sollen das Recht bekommen, Windräder auch unterhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mindesabstandes zu errichten. Dazu müssen sie entsprechende Festsetzungen in ihren Bebauungsplänen treffen. An diesem Prozess müssen betroffene Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Zur Begründung führt die Staatsregierung im Gesetzentwurf an: "Vor allem bei der Windkraft reicht das Spektrum von der Gegnerschaft einer ,Verspargelung' der Landschaft bis zu ihren sehr aktiven Förderern. Eine klare Abstandsregelung zur Wohnbebauung, wie sie die Staatsregierung für Bayern anstrebt, kann befriedend wirken." Bei der Windkraft-Lobby stößt das Gesetz auf Ablehnung. "Der Ausbau der Windkraft in Bayern wird zum Erliegen kommen", sagt Günter Beermann, bayerischer Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie.