Wie seit Monaten diskutiert, soll der Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebäuden in Bayern künftig das Zehnfache der Höhe der Anlage betragen. Der Abstand für ein Windrad mit 200 Metern Höhe muss demnach mindestens zwei Kilometer betragen. Das soll laut Gesetzentwurf sowohl für den Abstand zu bestehenden Wohnhäusern als auch für Wohngebäude gelten, die im Abstandsbereich zulässigerweise errichtet werden können.