Das Recht auf Versammlungsfreiheit sollte stärker eingeschränkt werden, sagte Pestalozza dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe). Dies sei im Grundgesetz ausdrücklich verankert. Als Beispiel nannte der emeritierte Professor der Freien Universität Berlin, dass die Kundgebungen lokaler „Pegida“-Gruppen in Düsseldorf und Duisburg seit Wochen rund um die Hauptbahnhöfe stattfinden und dort für erhebliche Verkehrsstörungen sorgen. „Es kann nicht sein, dass Demonstranten einen Wunschort und eine Wunschroute zu einer Wunschzeit immer wieder bestimmen“, betonte Pestalozza. „Sie verdrängen damit die allgemeine Öffentlichkeit, behindern den Gemeingebrauch des öffentlichen Raums und damit die Bewegungsfreiheit anderer Menschen.“ Es sei nicht Sinn einer öffentlichen Versammlung, „besonders viele zu blockieren“, sondern „den anderen für seine Meinung zu gewinnen“. Die aktuelle Rechtsprechung kritisierte der Jurist als zu versammlungsfreundlich.
Staatsrechtler kritisiert Genehmigungen von „Pegida“-Demonstrationen Köln
Redaktion 06.03.2015 - 09:25 Uhr