Staatsanwalt legt nach Revision im Prozess um tödlichen Raserunfall

Foto: Florian Miedl Quelle: Unbekannt

HOF. War der tödliche Raserunfall in Selb doch ein illegales Autorennen? „Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass es ein sogenanntes Einzelrennen war und hat Revision eingelegt“, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde am Freitag.

 
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Das Landgericht Hof hatte den Fahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Über die Revision hatte zuerst der Bayerische Rundfunk berichtet.

Nach Auffassung des Gerichts raste der damals 20-Jährige im Februar 2020 mit mindestens 78 Stundenkilometer durch Selb (Landkreis Wunsiedel). Dabei erfasste er einen 19-Jährigen frontal, der noch an der Unfallstelle starb. Der Angeklagte bestritt bis zuletzt ein Rennen. Zu dem Schluss kam auch das Gericht: Für ein Einzelrennen hätte der Deutsche mit höchstmöglicher, nicht nur mit erhöhter Geschwindigkeit fahren müssen, erklärte der Vorsitzende Richter.

Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Opfer-Familie sahen das anders. Beide hatten für eine Verurteilung nach Paragraf 315d Strafgesetzbuch plädiert. Für ein Autorennen drohen demnach bis zu zehn Jahre Haft, wenn ein Mensch dabei ums Leben kommt.

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