Der 26-jährige Christian G. wurde am Mittwoch vom Ermittlungsrichter in der Psychiatrie untergebracht. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel auf Anfrage hierzu erklärte, sei bei dem Beschuldigten verminderte Schuldfähigkeit oder völlige Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen. Vorangegangen war eine psychiatrische Untersuchung, die Anzeichen dafür ergab, dass Christian G. psychisch krank sein könnte. Ob es tatsächlich so ist, soll nun im Bezirkskrankenhaus geprüft werden. Nach Kurier-Informationen soll der 26-Jährige schon einmal in psychiatrischer Behandlung gewesen sein.